Hamburg: Urinieren im Gleisbereich – 48-Jähriger zwingt S-Bahn zur Schnellbremsung
Polizei.news Redaktion Deutschland Hamburg Polizeinews Regionen
Nach derzeitigem Sachstand der Bundespolizei soll sich ein Mann (m.48) am 17.07.2026 gegen 19.00 Uhr in der Hamburger Station Berliner Tor trotz Regelbetrieb der S-Bahnen in den Gleisbereich begeben haben.
Eine Triebfahrzeugführerin (w.26) einer Richtung Hamburger Hauptbahnhof ausfahrenden S-Bahn der Linie S2 bemerkte den Mann in den S-Bahngleisen und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein.
Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei wurde kein Fahrgast in dem voll ausgelasteten Zug durch die Schnellbremsung verletzt.
„Umgehend wurden die betroffenen Gleise gesperrt und der Strom abgeschaltet. Zur Gefahrenabwehr suchten alarmierten Streifen der Bundespolizei den Streckenabschnitt zwischen der Station Berliner Tor und Hamburger Hauptbahnhof fußläufig ab. Es konnte aber nach intensiver Absuche keine Person im Gleisbereich angetroffen werden.“
Der Verursacher der S-Bahnbremsung hatte sich offensichtlich aus dem Gleisbereich in unbekannte Richtung entfernt. Daraufhin wurde die Streckensperrung aufgehoben und eine kurzfristige Fahrt für S-Bahnen in diesem Bereich auf Sicht bundespolizeilich angeordnet. Aufgrund einer Zeugenaussage, einer Videosichtung der Überwachungskameras durch Bundespolizisten und vorhandenem Bildmaterial konnte der Beschuldigte „Gleisgänger“ (m.48) gegen 19.55 Uhr an einem S-Bahnsteig in der Station Berliner Tor durch eine Funkstreifenwagenbesatzung der Bundespolizei festgestellt werden.
„Nach entsprechendem Tatvorwurf durch die eingesetzten Bundespolizisten gab der Beschuldigte die Tat umgehend zu und äußerte sich wie folgt: Er habe den Gleisbereich betreten, um zu urinieren und im Anschluss diesen Bereich wieder verlassen.“
Die eingesetzten Bundespolizisten klärten den deutschen Staatsangehörigen daraufhin umfangreich über die lebensgefährlichen Gefahren im Gleisbereich auf. Anschließend wurde der Beschuldigte mit einem Platzverweis für die Station Berliner Tor vor Ort wieder entlassen.
„Gegen den Beschuldigten (m.48) wurde ein entsprechendes Strafverfahren (Verdacht auf gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gem. § 315 (1) StGB) durch die Bundespolizei eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.“
Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei ist es durch die dringend erforderliche Streckensperrung im S-Bahnbereich zu nicht unerheblichen Betriebsstörungen im Zugverkehr gekommen. Über Verspätungen und Ausfallzeiten können von der Bundespolizei aber keine Angaben gemacht werden.
Aus aktuellem Anlass warnt die Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
„Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.“
Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg
Bildquelle: Symbolbild Bundespolizeiinspektion Hamburg