Aargau: Kanton verhängt absolutes Feuerverbot und verbietet 1.-August-Feuer

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr).

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.



 

Quelle: Kanton Aargau
Bildquellen: Bild 1: Symbolbild © Vector art with alamin/Shutterstock.com; Bild 2: Kanton Aargau

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