Lohne, Niedersachsen: Medikamente als Haarpflege getarnt – Zoll stoppt Einfuhr

Im Rahmen der Postabfertigung haben Beamte des Zollamts Lohne (Oldenburg) in einem Paket aus Indien Anfang August 2026 ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt.

Da bei einem abzufertigenden Paket Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde dieses im Beisein eines Zollbeamten durch den Empfänger des Paketes geöffnet.

Vom Absender wurde in der Zollanmeldung angegeben, dass sich Haarpflegemittel in dem Päckchen befinden sollten. Jedoch kamen bei der Überprüfung des Paketinhalts eine große Menge an Arzneimittel zum Vorschein. Daraufhin wurde seitens des Zollamts Lohne die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde über die Einfuhr unterrichtet.

In dem folgenden Prüfverfahren stellte diese einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz fest und erklärte die Medikamente für nicht einfuhrfähig. In diesem Zusammenhang ordnete die Arzneimittelbehörde die Sicherstellung der Arzneimittel an. Der Vorgang wurde zwecks ahndungsrechtlicher Konsequenzen des Einführers an die Arzneimittelbehörde abgegeben.

 

Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Bildquelle: Hauptzollamt Osnabrück