Kapo Graubünden: Polizei kontrolliert an Seen und Flussufern Fischerei und Wildcamping
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Zwischen Bergseen, Flussufern und schönen Aussichtsplätzen.
Wir sind im Bereich Fischerei und Wildcamping für Kontrollen unterwegs.
Hintergrund: Was gilt beim Fischen und Wildcamping in Graubünden?
Wer in Graubünden wild übernachten möchte, sollte sich vorher über den konkreten Standort informieren. Die Vorschriften können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Generell verboten ist freies Campieren unter anderem im Schweizerischen Nationalpark, in eidgenössischen Jagdbann- beziehungsweise Wildschutzgebieten, in Naturschutzgebieten, in Biotopen wie Hoch- und Flachmooren sowie in militärischen Sperrzonen. Auch für das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen können kommunale Einschränkungen gelten.
Auch beim Fischen gibt es einiges zu beachten. Wer ein Fischereipatent besitzt, muss während der Fischerei eine Fangstatistik führen. Vor Beginn werden unter anderem Datum und Gewässer eingetragen; gefangene Fische müssen ebenfalls erfasst werden. Die reguläre Fischereisaison 2026 dauert an Fliessgewässern bis und mit 15. September und an stehenden Gewässern bis und mit 31. Oktober. Für einzelne Gewässer gelten allerdings abweichende Fangzeiten, Schongebiete und weitere Bestimmungen.
Verstösse können teuer werden: Fischen ohne gültiges Patent wird gemäss den Bündner Fischereivorschriften mit einer Ordnungsbusse von 500 Franken geahndet. Wer Patent, Personalausweis oder den erforderlichen Sachkundeausweis nicht mitführt beziehungsweise nicht vorweisen kann, riskiert 50 Franken Busse. Für eine nicht mitgeführte oder nicht vorgewiesene Fangstatistik sind 100 Franken vorgesehen.
Wichtig ist zudem die Wald- und Flurbrandgefahr. Bei erhöhter Gefahr kann das Feuern ausserhalb des Siedlungsraums verboten werden. Deshalb sollte vor einem Aufenthalt in der Natur immer die aktuelle Gefahrenlage des Kantons geprüft werden.
Hinweis der Redaktion: Die obige Infobox wurde von unserer Redaktion auf Grundlage der offiziellen Informationen und Rechtsgrundlagen des Kantons Graubünden sowie von Graubünden Ferien ergänzt. Massgebend sind die jeweils aktuellen kantonalen und kommunalen Vorschriften.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden (bearbeitet von Polizei.news-Redaktion)
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Graubünden