Luzern: Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe „gross“ – Feuerverbot im Wald bleibt bestehen

Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern.

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat Kanton Luzern wird die Waldbrandgefahr deshalb von sehr gross auf gross zurückgestuft.

Damit gilt auf dem ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe. Im übrigen Kantonsgebiet sind Feuer in befestigten Feuerstellen sowie Holzkohlegrills somit wieder erlaubt.

Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht aufgerufen.


Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern.

Nach wie vor ist die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Die für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr notwendigen länger andauernden Niederschläge sind noch nicht eingetreten. Die Gewitterregen der vergangenen Tage und die tieferen Temperaturen vermochten die Situation jedoch im Offenland leicht zu entschärfen.

Das im Kanton Luzern bis anhin geltende absolute Feuerverbot im Freien wird auf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Wald) reduziert. Dieses tritt am Dienstag, 25. August 2026, 12.00 Uhr, in Kraft.

Es gelten die folgenden Regelungen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Wald.
  • Aufgrund der Gefahr durch Funkenflug ist das Entzünden von Feuer in sämtlichen unbefestigten Feuerstellen und mit Einweggrills – ungeachtet des Standorts im Freien – auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) verboten.
  • Erlaubt ist das Grillieren auf Gasgrills sowie das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Holzkohlegrills sowie in fest eingerichteten Cheminées/Feuerstellen/Feuerschalen, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Bei starkem Wind ist wegen der Gefahr von Funkenflug ganz darauf zu verzichten.
  • Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von „Himmelslaternen“ (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, sind auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) verboten.
  • Die Bevölkerung ist aufgerufen, im Freien sorgfältig mit Feuer umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
  • Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Waldbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Der kantonale Forstdienst, das Feuerwehrinspektorat und die Polizei appellieren an die Vernunft und das Verständnis der Bevölkerung für diese ausserordentliche Situation. Die Behörden beobachten die Situation und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen.

Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

 

Quelle: Kanton Luzern
Bildquellen: Bild 1: Kanton Luzern/Feuerwehr Luzern; Bild 2: Feuerinspektorat Luzern

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