Mann (26) schlägt Bundespolizisten mit Faust ins Gesicht – Festnahme nach Flucht
Polizei.news Redaktion Deutschland Hamburg Polizeinews Regionen
(Hamburg, Hamburg). Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll am 05.09.2026 gegen 04:10 Uhr ein Mann (Alter: 26 Jahre) auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Reeperbahn gegenüber eingesetzten Bundespolizisten erhebliche Widerstandshandlungen geleistet haben.
Zuvor befand sich eine Präsenzstreife der Bundespolizei auf dem Bahnsteig und schlichtete eine lautstarke, verbale Auseinandersetzung zwischen vier Personen. Plötzlich störte ein 26-jähriger Mann, der bislang unbeteiligt an dem Streit war, die polizeilichen Maßnahmen, indem er sich zwischen die polizeilichen Maßnahmen stellte und in die Maßnahmen hineinschrie.
Der deutsche Staatsangehörige erhielt einen Platzverweis für den Bereich der Maßnahme, weigerte sich jedoch wegzugehen und stellte sein Verhalten auch nicht ein. Daher sollte durch die eingesetzten Bundespolizisten (Alter: 29 und 34 Jahre) der Platzverweis durchgesetzt werden und der Mann aus dem Einsatzbereich geschoben werden. Dabei leistete der Mann erheblichen Widerstand und schlug dem 29-jährigen Bundespolizisten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht.
Anschließend flüchtete der Mann in eine abfahrbereite S-Bahn.
Festnahme in abfahrbereiter S-Bahn
Mit einer zusätzlich angeforderten Bundespolizeistreife konnte der Mann in einer abfahrbereiten S-Bahn durch vier Bundespolizisten unter weiteren, erheblichen Widerstandshandlungen zu Boden gebracht, gefesselt und festgenommen werden. Zur Beweissicherung wurden die Tathandlungen durch die Bundespolizisten mittels einer Bodycam aufgezeichnet. Es wurden durch die Widerstandshandlungen keine Bundespolizisten verletzt.
Der leicht alkoholisierte Mann (Atemalkoholwert 0.61 Promille) wurde in Gewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Altona zugeführt. Auch während der Zuführung leistete der Tatverdächtige weiterhin Widerstand, trat in Richtung der eingesetzten Bundespolizisten und beleidigte sie mit Worten. Nach Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung und ausreichender Beruhigung musste er anschließend aus dem Gewahrsam entlassen werden, da keine Haftgründe bestanden.
Gegen den Beschuldigten wurden Strafverfahren u.a. wegen des Straftatverdachts „Körperverletzung, Beleidigung, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg
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