Großkontrolle in Gaststätten: 19 Ermittlungsverfahren und fast 100 Anzeigen
Polizei.news Redaktion Deutschland Hessen Polizeinews Regionen
(Landkreis Groß-Gerau, Hessen). Am Donnerstagabend (17.9.) sind im Zeitraum zwischen 19 Uhr und 1 Uhr im Landkreis Groß-Gerau mehr als 60 Gaststätten, Spielhallen, Bars und Lokale kontrolliert und überprüft worden.
Im Fokus standen dabei die Betriebe selbst und deren Geschäftsabläufe, wie auch das darin arbeitende Personal und die anwesenden Gäste. In Summe leiteten die Ordnungshüter 19 Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts der illegalen Prostitution, des unerlaubten Aufenthaltes und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dazu kamen noch fast einhundert Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Gesetze und Verordnungen über das Glücksspiel und das Betreiben von Spielhallen. Vereinzelte gewerberechtliche und bauliche Verstöße, wurden geahndet, zudem hielten sich manche Betriebe nicht an die Pfandkennzeichnungspflicht. Unregelmäßigkeiten gab es auch bei den genutzten Kassensystemen und der Art der Kassenführung. Einige Betreiber hielten nicht alle geforderten Hygienevorschriften ein.
Insgesamt waren mehr als 150 Mitarbeitende der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen an der Aktion beteiligt. Neben der Polizei aus Südhessen, Frankfurt und der Bereitschaftspolizei waren auch Beamte des hessischen Landeskriminalamtes, vom Zoll und der Staatsanwaltschaft Darmstadt beteiligt. Die Stadtpolizeien der Kommunen, das Finanzamt und die Steuerfahndung führten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ebenso Kontrollen durch, wie auch das Bau-, Gesundheits- und Gewerbeamt und das Regierungspräsidium Darmstadt.
In einem Lokal in Büttelborn standen zwei Geldspielautomaten, die wegen fehlender Genehmigung nicht bespielt werden durften. Die Geräte wurden folglich versiegelt und so außer Betrieb gesetzt. Außerdem fehlte dem Betrieb die Erlaubnis Alkohol auszuschenken.
Als die Kontrolleure eine Bar in Biebesheim betraten, versuchte darin eine Person zu flüchten. Sie konnte jedoch daran gehindert und festgenommen werden. Es stellte sich heraus, dass der Grund für die versuchte Flucht ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz war.
Weitere aufenthaltsrechtliche Verstöße stellten die Einsatzkräfte in einem Hotel in Ginsheim-Gustavsburg fest. Acht Personen hielten sich illegal in Deutschland auf und gingen teilweise der verbotenen Prostitution nach. Sechs von ihnen wurden vorläufig festgenommen. Zwei davon blieben im polizeilichen Gewahrsam und sollten am nächsten Tag einem Richter vorgeführt werden. Bei dem Betreiber des Hotels fanden die Beamten Drogen und beschlagnahmten sie.
Bei der Überprüfung einer Angestellten in einer Rüsselsheimer Gaststätte leitete das Hauptzollamt Darmstadt ein weiteres Ermittlungsverfahren ein. Die Frau gab an dort an sechs Tagen die Woche je 11 Stunden zu arbeiten. Da sie dafür lediglich 1200 Euro Lohn im Monat erhielt, wurde sie durch ihren Arbeitgeber unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes bezahlt.
In der Küche einer Gaststätte in Kelsterbach gingen zwei Männer ihrer Arbeit nach, obwohl ihnen dies nicht erlaubt war. Zu der verbotenen Arbeitsaufnahme kam noch, dass sie sich illegal in der Bundesrepublik aufhielten. Auch diese beiden nahmen die Kontrollierenden vorläufig fest. Auf Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt sollte einer von ihnen mit dem Ziel der sofortigen Ausreise am nächsten Tag einem Richter vorgeführt werden.
In einem Lokal in Mörfelden-Walldorf hielt sich ein 30 Jahre alter Mann auf, der per Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Hundert Euro nicht bezahlt. Nachdem er dies an Ort und Stelle bei der Polizei nachgeholt hatte, durfte er wieder seiner Wege gehen.
Bis zum Ende ihrer Kontrollen hatten die Einsatzkräfte über 600 Personen und 12 Fahrzeuge überprüft. Bei den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren drohen den Betreibern nun Bußgelder in Höhe von mehr als 30.000 Euro.
Quelle: Polizeipräsidium Südhessen
Bildquelle: Polizeipräsidium Südhessen