Taxi- und Mietwagenkontrolle: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und THC

(Maintal, Hessen). (lei) Die Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südosthessen setzt die behördenübergreifenden Kontrollen von Taxis und Mietwagen im Zuständigkeitsbereich fort.

Nachdem bereits bei Kontrollen in Hanau und Neu-Isenburg (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6322445 ) zahlreiche Verstöße und Beanstandungen festgestellt worden waren, nahmen die Einsatzkräfte am Donnerstag nun das Taxi- und Mietwagengewerbe im Stadtgebiet Maintal genauer unter die Lupe.

Gemeinsam mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Maintal und dem Zoll überprüften die Beamtinnen und Beamten zwischen 12 und 18 Uhr insgesamt 18 Fahrzeuge und 18 Personen.

Auch bei der Kontrolle in Maintal zeigte sich erneut eine hohe Beanstandungsquote. Von den überprüften Fahrzeugen waren sechs als Taxi und acht als Mietwagen unterwegs. Bei drei Taxis und sechs Mietwagen stellten die Kontrollkräfte Beanstandungen fest. Darüber hinaus wurden weitere Verstöße festgestellt, die sich unter anderem auf die Verkehrssicherheit, die Fahrerlaubnis sowie die Versicherungspflicht bezogen.

Insgesamt stellten die Einsatzkräfte einen Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einen Fall des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest. Hinzu kamen zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine Urkundenfälschung, ein Verstoß nach § 24a Straßenverkehrsgesetz im Zusammenhang mit dem Konsum von THC sowie zwei Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung.

Die im Rahmen der Kontrolle festgestellten Verstöße im Bereich des Taxi- und Mietwagengewerbes werden im Nachgang durch die Stadt Maintal bearbeitet. Eine weitergehende arbeitsrechtliche Prüfung der festgestellten Sachverhalte erfolgt durch den Zoll.

AUFFÄLLIGKEITEN BEI AUSWÄRTIGEN MIETWAGEN

Neben der hohen Beanstandungsquote fiel den Kontrollkräften erneut eine größere Anzahl von Mietwagen auf, die aus anderen Städten beziehungsweise Landkreisen nach Maintal gekommen waren. In diesem Zusammenhang ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass bei einzelnen Fahrzeugen die Einhaltung der für Mietwagen geltenden Rückkehrpflicht näher zu prüfen ist. Die entsprechenden Feststellungen werden durch die zuständige Genehmigungsbehörde im Nachgang bewertet.

Besonders aufgefallen ist ein Mietwagenfahrer aus Offenbach. Nach bisherigen Erkenntnissen nahm der Fahrer an diesem Tag seinen ersten Auftrag in Maintal an. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs und der dazugehörigen Unterlagen stellten die Einsatzkräfte mehrere Beanstandungen fest.

Als besonders gravierend stellte sich aus Sicht der zuständigen Genehmigungsbehörde die mittlerweile abgelaufene Hauptuntersuchung des Mietwagens dar. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt im Personenbeförderungsbetrieb bis zur Behebung der festgestellten Mängel untersagt.

FRANZÖSISCHE KURZZEITKENNZEICHEN EINEM ANDEREN FAHRZEUG ZUGEORDNET

Bei einem parkenden Mercedes AMG stellten die Einsatzkräfte französische Kurzzeitkennzeichen fest. Eine weitergehende Überprüfung ergab, dass die Kennzeichen nicht für den Mercedes AMG ausgegeben waren. Sie waren vielmehr einer Sattelzugmaschine zugeordnet. Der für das Fahrzeug verantwortliche Mann konnte vor Ort ermittelt werden. Die weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung der Kennzeichen werden im Nachgang geprüft.

Im Bereich der Bundesstraße 8 stellten die Einsatzkräfte zudem ein E-Bike fest, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Als die Beamtinnen und Beamten die Kontrolle eröffneten, hielt der Fahrer einen angerauchten Joint in der Hand. Der Mann gab gegenüber den Einsatzkräften an, soeben Feierabend gemacht zu haben und den Joint während der Fahrt geraucht zu haben. Aufgrund des Verdachts des Führens des E-Bikes unter dem Einfluss von Cannabis wurde eine Blutentnahme auf der Wache durchgeführt.

Bei der Überprüfung des E-Bikes stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass dieses keinerlei ausreichende Bremsleistung mehr aufwies. Das Fahrzeug wurde daher zur weiteren Begutachtung sichergestellt.

Die Kontrollmaßnahmen im Taxi- und Mietwagengewerbe werden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen fortgesetzt. Ziel der behördenübergreifenden Kontrollen ist es insbesondere, die Einhaltung der personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Verstöße konsequent festzustellen und zu verfolgen.

 

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen
Bildquelle: Symbolbild Polizeipräsidium Südosthessen/ KI generiert