Schwarzfahrt von 2024 holt 52-Jährigen an Grenze ein

(Ludwigsdorf, Sachsen). Im Jahr 2024 wurde ein 52-jähriger polnischer Staatsangehöriger in Görlitz erwischt, als er ohne Fahrschein mit der Strassenbahn fuhr.

Es folgte eine rechtskräftige Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen. Da die Strafe nicht beglichen wurde, erliess die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Vollstreckungshaftbefehl.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auslöser: Schwarzfahrt mit der Strassenbahn im Jahr 2024
  • Folge: Rechtskräftige Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen
  • Haftbefehl: Wegen nicht beglichener Strafe
  • Kontrolle: Dienstag um 16.10 Uhr am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf/BAB 4
  • Betroffener: 52-jähriger polnischer Staatsangehöriger
  • Offene Summe: 656 Euro
  • Ergebnis: Zahlung vor Ort, Haftbefehl damit abgewendet
  • Weiterreise: Anschliessend mit dem Auto nach Deutschland fortgesetzt

Schwarzfahrt führt zu Vollstreckungshaftbefehl

Im Jahr 2024 wurde ein 52-jähriger polnischer Staatsangehöriger in Görlitz erwischt, als er ohne Fahrschein mit der Strassenbahn fuhr.

Es folgte eine rechtskräftige Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen.

Da die Strafe nicht beglichen wurde, erliess die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Vollstreckungshaftbefehl.

Bundespolizei entdeckt Haftbefehl bei Einreisekontrolle

Am gestrigen Dienstag um 16:10 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei den Mann bei der Einreisekontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4, stellten den Haftbefehl fest und eröffneten ihn.

656 Euro verhindern Haft

Die nun fällige Summe von 656 Euro konnte er vor Ort begleichen und damit den Haftbefehl abwenden.

Weiterreise diesmal mit dem Auto

Nicht mit der Bahn, sondern mit dem Auto konnte der Pole anschliessend seine Reise nach Deutschland fortsetzen.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Bildquelle: Symbolbild © Bundespolizei