29.700 Flaschen ohne Steuerzeichen: Zoll stellt rund 891 Liter Liquids sicher

(Frankenthal, Rheinland-Pfalz). Einsatzkräfte des Hauptzollamts Karlsruhe haben am 29. September 2026 auf der Bundesautobahn 61 insgesamt rund 891 Liter unversteuerte Substitute für Tabakwaren sichergestellt und damit einen Steuerschaden von rund 285.000 Euro verhindert.

Bei einer Kontrolle auf der Rastanlage „Auf dem Hahnen“ in Fahrtrichtung Norden überprüften Zöllnerinnen und Zöllner einen aus Frankreich kommenden Kleintransporter. Im Laderaum entdeckten die Einsatzkräfte auf zwei Paletten insgesamt 29.700 Flaschen mit Liquids ohne deutsche Steuerzeichen.

29.700 Flaschen mit Liquids sichergestellt

Aufgrund der erheblichen Menge bestand der Verdacht, dass die Waren für den gewerblichen Verkehr in Deutschland bestimmt waren. Die Substitute wurden sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.


Foto: Auffindesituation im Fahrzeug

Pfefferspray im Fahrerhaus festgestellt

Im Zuge der weiteren Kontrolle stellten die Einsatzkräfte außerdem einen Pfefferspray ohne erforderliche Kennzeichnung im Zugriffsbereich des Fahrerhauses fest. Auch hierzu wurden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Mehr als 500.000 Euro Steuerschaden im September verhindert

„Zurzeit versuchen bestimmte Tätergruppierungen immer wieder, größere Mengen an unversteuerten und häufig auch nicht verkehrsfähigen Tabakwaren und Substituten in den deutschen Verkehr zu bringen“, sagt Robert Pfütze, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege beim Hauptzollamt Karlsruhe. „Durch solche Sicherstellungen konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege in Karlsruhe allein im September einen Steuerschaden von mehr als 500.000 Euro verhindern.“

Die Kontrolle erfolgte unter Beteiligung der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe sowie im Rahmen der gemeinsamen Sicherheitskooperation der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Zusatzinformation:

Substitute für Tabakwaren, hierzu zählen insbesondere bestimmte Flüssigkeiten für E-Zigaretten, unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer. Für den gewerblichen Verkehr gelten besondere steuerrechtliche Vorschriften.

 

Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe
Bildquelle: Hauptzollamt Karlsruhe