Straftaten und offene Haftstrafe: Pole (41) binnen einer Woche zurückgeschoben

(Leipzig, Sachsen). Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts arbeiteten die Leipziger Bundespolizei, die Ausländerbehörde und die Polizeidirektion Leipzig eng zusammen.

Und es kam zum erneuten Erfolg: Ein 41-Jähriger und ein 23-jähriger Pole wurden erfolgreich in ihr Heimatland zurückgeführt.

Der 41-jährige fiel in den vergangenen Wochen nahezu täglich mit Straftaten wie bspw. Diebstahl, Gefährliche Körperverletzung und auch sexuelle Belästigung auf. Hierbei beschäftigte er nicht nur die Leipziger Bundespolizei, sondern auch die Polizeidirektion Leipzig. In Folge der immer wiederkehrenden Straftaten wurde er wiederholt im Zentralen Polizeigewahrsam untergebracht.

Um weitere Straftaten effektiv zu verhindern, wirkte die Leipziger Bundespolizei gemeinsam mit der Polizeidirektion Leipzig auf ein Verfahren zur Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit hin. Dieses Verfahren konnte durch die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig beschleunigt werden. Es hatte zur Folge, dass der Pole binnen einer Woche in sein Heimatland zurückgeschoben werden konnte. Zudem hatte er eine 20-tägige Haftstrafe offen, weshalb er die ersten Tage in einer polnischen JVA verbringen durfte.

Außerdem verhängte die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig gegen ihn ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Der zweite Pole fiel in der Vergangenheit gemeinsam mit seiner ebenfalls polnischen Freundin wiederholt im Zusammenhang mit Straftaten auf. Hierzu wurde bereits in einer Pressemitteilung vom 02. April 2026 berichte. Ende August wurde der 23-jährige vorerst aus der JVA entlassen. Bereits im April wurden Aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig angeregt.

Diese hatte nun den Verlust seiner Freizügigkeit festgestellt.

Mit seiner Entlassung aus der JVA begann die einmonatige Ausreisefrist. Da er bis zum 27. September 2026 nicht freiwillig ausreiste, stellte die Bundespolizeiinspektion Leipzig seinen Aufenthalt am Folgetag fest. Noch am selben Tag wurde er im Wege der Amtshilfe für die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig durch die Polizeidirektion Leipzig nach Polen zurückgeführt. Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde in seinem Fall nicht verhängt.

Die Zurückschiebung beider Personen zeigt einmal mehr, dass die Zusammenarbeit aller Akteure in Leipzig effektiv funktioniert und so den Bereich im und um den Leipziger Hauptbahnhof ein Stückchen sicherer macht.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Leipzig
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