Wohnungstür mit Tritten attackiert: Russe (21) nach Drogenfund festgenommen

(Wien-Floridsdorf, Wien). Eine Hausbewohnerin eines Mehrparteienhauses verständigte gestern Früh den Polizeinotruf.

Unbekannte Personen sollen gegen die Wohnungstüre eines Nachbaren treten haben.

Polizei.news | Österreich | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Wien-Floridsdorf, Mehrparteienhaus
  • Zeitpunkt: Freitag, 30. Oktober 2026, 06:20 Uhr
  • Auslöser: Drei Männer sollen gegen eine Wohnungstüre getreten haben
  • Beteiligte: Männer im Alter von 20, 23 und 26 Jahren mit rumänischer, ungeklärter und österreichischer Staatsangehörigkeit beziehungsweise Staatsbürgerschaft
  • Sicherstellungen: Suchtmittel, Tabletten, Mobiltelefone, Bargeld, weitere Utensilien und eine Airsoftwaffe
  • Festnahme: 21-jähriger Staatsangehöriger der Russischen Föderation vorläufig festgenommen
  • Maßnahmen: Vorläufiges Waffenverbot gegen den Wohnungsmieter ausgesprochen
  • Ermittlungen: Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Nord; der 21-Jährige wurde auf freiem Fuß angezeigt

Drei Männer im Stiegenhaus angehalten

Beim Eintreffen der Beamten konnten diese drei Personen, auf welche die Beschreibung der Zeugin zutraf im Stiegenhaus angehalten werden. Die drei Männer 20, 23 und 26 Jahre alt (StA.. Rumänien, ungeklärt, Stbg.: Österreich) gaben an, sich Sorgen um einen Freund, welcher sich in seiner Wohnung aufhalten soll, zu machen. Weiterer Angaben zufolge soll ihr Freund Suchmittel konsumiert haben und dadurch einen eventuellen medizinischen Notfall haben.

Weißes Pulver fällt aus Hosentasche

Im Zuge der weiteren Sachverhaltsklärung verstrickten sich die Männer in Widersprüche und machten unglaubwürdige Angaben. Plötzlich fiel dem 26-Jährigen eine kleine Plastiktüte mit weißem Pulver aus der Hosentasche. In weiterer Folge wurden Personsdurchsuchungen durchgeführt und bei den Männern konnten zwei Plastiktüten mit Suchmittel, Utensilien die zum Konsum von Suchtmittel verwendet werden sowie diverse rezeptpflichte Tabletten vorgefunden und sichergestellt werden. Sie wurden nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt.

Polizei öffnet Wohnung gewaltsam und entdeckt weitere verdächtige Gegenstände

Im Zuge der weiteren Amtshandlung wurde die Wohnungstüre des Freundes der Männer gewaltsam geöffnet. In der Wohnung konnte ein schlafender Mann angetroffen werden, welcher durch die einschreitenden Polizisten nach mehrfacher lauter Ansprache und wachrütteln geweckt werden musste. Am Küchentisch fanden die Polizisten einen eingeschweißten weißen Block mit weißem Pulver vor. Weiters konnten in der Wohnung diverse abgepackte kleine Plastiktüten mit weißem Pulver, Tabletten, einige Mobiltelefone, Bargeld in kleiner Stückelung, weitere Utensilien die zum Verkauf für Suchmittel verwendet werden sowie eine Airsoftwaffe aufgefunden und sichergestellt werden.

Russe (21) festgenommen – Waffenverbot ausgesprochen

Der 21-jährige (StA.: Russische Föderation) Wohnungsmieter wurde vorläufig festgenommen und ein vorläufiges Waffenverbot wurde ausgesprochen.

Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Nord hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der 21-Jährige verweigerte seine Aussage und wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß angezeigt.

 

Quelle: LPD Wien
Bildquelle: Symbolbild © Natali_Fo/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Suchtmittel und Notfälle

Drogenverdacht und medizinische Notfälle: Was Betroffene und Zeugen wissen sollten

Werden in einer Wohnung unbekannte Substanzen, Medikamente oder verdächtige Gegenstände entdeckt, sind besondere Vorsicht und ein besonnenes Vorgehen wichtig. Auch vermeintlich harmlose Situationen können medizinische Risiken bergen. Entscheidend ist, eine mögliche Gesundheitsgefahr zu erkennen und im Ernstfall rasch professionelle Hilfe zu verständigen.

1. Unbekannte Substanzen nicht berühren oder ausprobieren

Bei weißem Pulver, unbekannten Tabletten oder anderen nicht eindeutig identifizierbaren Stoffen lässt sich allein anhand des Aussehens nicht zuverlässig feststellen, um welche Substanz es sich handelt.

Unbekannte Stoffe sollten deshalb weder gekostet noch absichtlich eingeatmet oder ohne Notwendigkeit angefasst werden. Auch vermeintlich bekannte Medikamente können bei falscher Dosierung oder in Kombination mit anderen Substanzen gefährlich sein.

2. Warnzeichen eines möglichen Suchtmittelnotfalls erkennen

Starke Benommenheit, Bewusstlosigkeit, Atemprobleme, Krampfanfälle oder eine ungewöhnlich eingeschränkte Reaktionsfähigkeit können Hinweise auf einen medizinischen Notfall sein.

Eine vermutete Suchtmitteleinnahme ist jedoch nicht automatisch die Ursache solcher Symptome. Auch andere Erkrankungen oder Verletzungen können ähnliche Beschwerden hervorrufen. Bei schwerwiegenden Symptomen sollte deshalb unverzüglich professionelle medizinische Hilfe angefordert werden.

3. Bei Bewusstlosigkeit richtig handeln

In Österreich ist die Rettung unter 144 erreichbar. Auch der europäische Notruf 112 kann verwendet werden. Bei Verdacht auf eine Vergiftung bietet die österreichische Vergiftungsinformationszentrale unter 01 406 43 43 fachliche Beratung an.

Bei einer bewusstlosen Person muss zunächst die Atmung überprüft werden. Atmet die Person normal, sollte sie in die stabile Seitenlage gebracht und bis zum Eintreffen der Rettung überwacht werden. Fehlt eine normale Atmung, sind unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einzuleiten. Die Notrufleitstelle kann dazu Anweisungen geben.

Bewusstlosen Personen dürfen keine Getränke, Lebensmittel oder Medikamente verabreicht werden.

Gut zu wissen: Werden bei polizeilichen Ermittlungen verdächtige Pulver oder Tabletten sichergestellt, ist ihre genaue Zusammensetzung nicht allein anhand der äußeren Erscheinung feststellbar. Ob es sich tatsächlich um verbotene Suchtmittel handelt, kann gegebenenfalls erst durch entsprechende Untersuchungen geklärt werden. Eine vorläufige Festnahme und eine anschließende Anzeige auf freiem Fuß bedeuten außerdem keine rechtskräftige Verurteilung.

Praktischer Tipp: Besteht der Verdacht, dass eine Person nach dem Konsum unbekannter Substanzen medizinische Hilfe benötigt, sollte frühzeitig die Rettung alarmiert werden. Teilen Sie der Leitstelle mit, welche Symptome auftreten, ob die Person ansprechbar ist und welche Substanzen möglicherweise eingenommen wurden. Versuchen Sie nicht, eine verschlossene Wohnung eigenmächtig gewaltsam zu öffnen, wenn dadurch zusätzliche Gefahren entstehen könnten. Verständigen Sie stattdessen die Einsatzkräfte.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion