(Wien, Wien). Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen in der Wiener Innenstadt und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit standen mehrere hundert Polizeikräfte im gesamten Stadtgebiet im Einsatz.
Der Großteil der Amtshandlungen wurde wegen missbräuchlicher Pyrotechnikverwendung geführt.
Polizei.news | Österreich | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Wiener Innenstadt und gesamtes Stadtgebiet.
- Zeitraum: 31. Oktober bis 1. November 2026.
- Einsatz: Mehrere hundert Polizeikräfte im Zusammenhang mit Versammlungen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
- Schwerpunkt: Der Großteil der Amtshandlungen betraf missbräuchliche Pyrotechnikverwendung.
- Festnahmen: Fünf Tatverdächtige wurden wegen Widerstandshandlungen beziehungsweise des Verdachts der Sachbeschädigung vorläufig festgenommen.
- Polizeifahrzeug: Einer der Tatverdächtigen soll versucht haben, ein abgestelltes Polizeifahrzeug mit einer brennbaren Flüssigkeit zu beschädigen.
- Vorläufige Bilanz: Der Einsatz konnte ohne größere sicherheitsrelevante Zwischenfälle vorläufig beendet werden. Nachsicherungsmaßnahmen wurden fortgesetzt.
Vereinzelt ist es zu strafbaren Handlungen gekommen. Fünf Tatverdächtige wurden wegen Widerstandshandlungen bzw. des Verdachts der Sachbeschädigung vorläufig festgenommen. Einer der Tatverdächtigen soll versucht haben, ein abgestelltes Polizeifahrzeug mittels einer brennbaren Flüssigkeit zu beschädigen.
Durch die sichtbare Präsenz und das konsequente Einschreiten der Polizeikräfte konnte der Einsatz ohne größere sicherheitsrelevante Zwischenfälle vorläufig beendet werden. Nachsicherungsmaßnahmen werden auch noch in den nächsten Stunden fortgesetzt.
Quelle: LPD Wien
Bildquelle: Symbolbild © Olena Bartienieva/iStock.com
Polizei.news informiert | Pyrotechnik in Österreich
Feuerwerk im Ortsgebiet: Diese Grenzen gelten
Auch frei erhältliche Feuerwerkskörper dürfen nicht überall gezündet werden. In Österreich hängen die Vorgaben unter anderem von der Kategorie und dem Verwendungsort ab.
1. F2-Feuerwerk im Ortsgebiet grundsätzlich verboten
Für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 gilt im Ortsgebiet grundsätzlich ein Verwendungsverbot. Dazu zählen viele handelsübliche Raketen und Knallkörper. Der Bürgermeister kann bestimmte Teile des Ortsgebiets durch Verordnung ausnehmen.
2. Menschenansammlungen besonders geschützt
Innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 auch dann nicht verwendet werden, wenn für den betreffenden Teil des Ortsgebiets eine Ausnahme besteht.
3. Abstand zu entzündlichen Stoffen halten
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe leicht entzündlicher oder explosionsgefährdeter Gegenstände, Anlagen und Orte ist verboten. Das betrifft beispielsweise Tankstellen.
Gut zu wissen: Das Mindestalter für F2-Feuerwerk beträgt 16 Jahre. Das Erreichen dieser Altersgrenze hebt die örtlichen Verwendungsverbote nicht auf.
Praktischer Tipp: Prüfen Sie vor einer geplanten Verwendung die Kategorie auf der Verpackung und die örtlichen Bestimmungen. Lassen Sie sich beim Kauf im österreichischen Fachhandel zur sicheren Handhabung beraten.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion