(Neukölln, Berlin). Gestern Abend alarmierte der Betreiber einer Kneipe in Neukölln die Polizei, nachdem ein Brandsatz in diese geworfen worden sein soll.
Nach bisherigen Erkenntnissen und Zeugenaussagen soll gegen 19:40 Uhr die Tür der Kneipe in der Juliusstraße durch eine vermummte Person geöffnet und durch eine zweite Person ein Brandsatz in den Schankraum geworfen worden sein.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Kneipe in der Juliusstraße in Berlin-Neukölln
- Zeitpunkt: 31. Oktober 2026, gegen 19:40 Uhr
- Vorfall: Eine vermummte Person soll die Tür geöffnet, eine zweite einen Brandsatz in den Schankraum geworfen haben
- Gäste: Der Brandsatz soll neben vier Personen am Tresen eingeschlagen sein, setzte aber nicht um
- Verletzte: Niemand wurde verletzt
- Weiterer Vorfall: Nach Angaben des Betreibers war etwa 30 Minuten zuvor ein pyrotechnisches Erzeugnis in die Kneipe geworfen worden
- Ermittlungen: Die Vermummten flüchteten; die weiteren Ermittlungen dauern an
Dieser sei neben vier am Tresen befindlichen Personen eingeschlagen, habe aber nicht umgesetzt. Es wurde niemand verletzt. Die Vermummten flüchteten.
Der Betreiber teilte mit, dass ungefähr dreißig Minuten zuvor ein pyrotechnisches Erzeugnis in die Kneipe geworfen wurde. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizei Berlin
Bildquelle: Symbolbild Polizei.news-Redaktion / KI-generiert
Polizei.news informiert | Verdächtige Gegenstände
Verdächtiger Gegenstand: Nicht anfassen und Abstand schaffen
Bei einem möglichen Brand- oder Sprengsatz sollten Anwesende keine eigene Untersuchung vornehmen. Entscheidend sind die eigene Sicherheit und eine schnelle Verständigung der Polizei.
1. Gegenstand unverändert lassen
Berühren, öffnen oder untersuchen Sie verdächtige Gegenstände nicht. Versuchen Sie auch nicht, einen möglichen Brandsatz selbst nach draußen zu tragen.
2. Sich aus dem Gefahrenbereich entfernen
Halten Sie Abstand und begeben Sie sich möglichst an einen sicheren Ort. Machen Sie andere Personen auf die Gefahr aufmerksam, ohne sich dem Gegenstand erneut zu nähern. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
3. Polizei alarmieren
Wählen Sie aus sicherer Entfernung den Polizeinotruf 110. Nennen Sie den genauen Ort und beschreiben Sie Ihre Beobachtungen. Teilen Sie mit, ob Personen gefährdet sind oder bereits Feuer beziehungsweise Rauch wahrnehmbar ist.
Gut zu wissen: Die Onlinewache ist für Notfälle ungeeignet. Wenn ein sofortiger Polizeieinsatz erforderlich ist, wählen Sie die 110.
Praktischer Tipp: Geben Sie beim Notruf neben der Straße und Hausnummer auch den Namen des Lokals und die genaue Lage des betroffenen Raums an. Warten Sie auf Rückfragen.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion