13-jähriges Mädchen angegriffen: Polizei fahndet mit Bildern nach Tatverdächtiger

(Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern). Die Polizei fahndet derzeit nach einer bisher unbekannten Beschuldigten und bittet um Hinweise zu ihrer Identität oder zu ihrem Aufenthaltsort.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Tatort: Schweriner Stadtteil Mueßer Holz
  • Tatzeit: Morgenstunden des 15. Oktober 2025
  • Geschädigte: Ein damals 13-jähriges syrisches Mädchen, das bei dem Angriff Verletzungen erlitt
  • Tatverdacht: Die gesuchte Frau soll das Mädchen beleidigt und körperlich angegriffen haben; zudem wird wegen Volksverhetzung ermittelt
  • Fahndung: Veröffentlichung der Bilder auf Beschluss des Amtsgerichts Schwerin
  • Gesuchte Hinweise: Identität oder Aufenthaltsort der bislang unbekannten Tatverdächtigen

Die Gesuchte steht im Verdacht in den Morgenstunden des 15.10.2025 ein 13-jähriges syrisches Mädchen im Schweriner Stadtteil Mueßer Holz beleidigt und schließlich körperlich angegriffen zu haben. Das Kind erlitt durch den Angriff vor einem Jahr Verletzungen. Zudem ermittelt die Polizei gegen die abgebildete Frau wegen Volksverhetzung.

Die Bilder werden auf Beschluss des Amtsgerichts Schwerin veröffentlicht, nachdem umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin nicht zur Identifizierung der Tatverdächtigen geführt haben.


Zeugenaufruf

Hinweise zur Identität oder zum Aufenthalt der Person nimmt die Polizei unter Tel.: 0385/5180 2224 oder per Mail an kpi.schwerin@polmv.de sowie in jeder Polizeidienststelle entgegen.


 

Quelle: Polizeipräsidium Rostock
Bildquelle: Polizeipräsidium Rostock


Polizei.news informiert | Hinweise zu Öffentlichkeitsfahndungen

Person auf Fahndungsbild erkannt? Hinweise direkt an die Polizei

Öffentlichkeitsfahndungen können helfen, unbekannte Tatverdächtige zu identifizieren. Wer glaubt, eine gesuchte Person zu erkennen, sollte seine Beobachtungen den zuständigen Ermittlern mitteilen.

1. Beobachtungen möglichst genau schildern

Nutzen Sie die im Fahndungsaufruf genannten Kontaktmöglichkeiten. Beschreiben Sie, woher Sie die Person kennen oder wann und wo Sie sie gesehen haben. Teilen Sie ausdrücklich mit, wenn Sie sich bei der Identität nicht sicher sind.

2. Keine eigene Konfrontation suchen

Achten Sie auf Ihre Sicherheit und treten Sie einer mutmaßlich gesuchten Person nicht selbst gegenüber. Überlassen Sie die Überprüfung und weitere Maßnahmen der Polizei. Bei einer akuten Gefahr wählen Sie die 110.

3. Keine öffentlichen Namensvermutungen verbreiten

Geben Sie mögliche Identitäten unmittelbar an die Polizei weiter, statt Namen oder Anschuldigungen in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Wenn Sie auf eine Fahndung aufmerksam machen möchten, empfiehlt die Polizeiliche Kriminalprävention das Teilen der offiziellen Originalquelle.

Gut zu wissen: Kopierte Fahndungsbilder und Screenshots können auch nach dem Ende einer Fahndung weiter kursieren. Die offizielle Veröffentlichung ist deshalb die maßgebliche Anlaufstelle für den aktuellen Stand.

Praktischer Tipp: Notieren Sie vor einer Hinweismeldung Ort, Zeitpunkt und den konkreten Grund, weshalb Sie die Person wiederzuerkennen glauben. Trennen Sie eigene Wahrnehmungen von Informationen anderer.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion