29-Jähriger gerät auf Böschung und überschlägt sich – Alkomatentest positiv

(St. Peter, Kärnten). Ein 29-jähriger Mann lenkte am 31.10.2026 gegen 07:00 Uhr seinen PKW auf der Kleinkirchheimer Bundesstraße B 88 von Bad Kleinkirchheim kommend in Richtung Radenthein.

Im Bereich St. Peter geriet das Fahrzeug nach rechts auf die Böschung, überschlug sich und blieb schließlich seitlich, teilweise auf der Leitschiene, liegen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Kleinkirchheimer Bundesstraße B88 im Bereich St. Peter, Fahrtrichtung Radenthein
  • Zeitpunkt: Samstag, 31. Oktober 2026, gegen 07:00 Uhr
  • Unfall: Ein PKW geriet auf eine Böschung, überschlug sich und blieb seitlich, teilweise auf der Leitschiene, liegen.
  • Lenker: Der 29-Jährige war alleine im Fahrzeug und blieb unverletzt.
  • Alkoholtest: Der Alkomatentest ergab laut Meldung eine leichte Alkoholisierung. Ein Messwert wird nicht genannt.
  • Maßnahme: Der Führerschein wurde an Ort und Stelle abgenommen.
  • Einsatzkräfte: Freiwillige Feuerwehren St. Peter, Bad Kleinkirchheim und Radenthein

Der 29-Jährige befand sich alleine im Fahrzeug und wurde nicht verletzt.

Im Einsatz standen die Freiwilligen Feuerwehren St. Peter, Bad Kleinkirchheim und Radethein.

Ein mit dem Fahrzeuglenker durchgeführter Alkomatentest ergab eine leichte Alkoholisierung. Ihm wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.

 

Quelle: LPD Kärnten
Bildquelle: Symbolbild © Henadzi Pechan/iStock.com


Polizei.news informiert | Alkohol und Fahrtüchtigkeit

Auch am Morgen kann Alkohol noch eine Rolle spielen

Wer nach Alkoholkonsum wieder fahren möchte, sollte sich nicht allein auf sein Gefühl verlassen. Restalkohol kann auch am nächsten Morgen vorhanden sein. Wann der Lenker im vorliegenden Fall Alkohol konsumiert hatte, wird nicht berichtet.

1. Kaffee und kalte Dusche machen nicht nüchtern

Kaffee oder eine kalte Dusche können das Gefühl vermitteln, wacher zu sein. Sie beschleunigen den Alkoholabbau jedoch nicht. Auch körperliche Bewegung ist kein Mittel, um Alkohol schneller abzubauen.

2. Wenige Stunden Schlaf sind keine Garantie

Wie lange Alkohol im Körper verbleibt, hängt unter anderem von der aufgenommenen Menge ab. Ein kurzes Schläfchen bedeutet daher nicht automatisch, dass man wieder nüchtern ist. Nach übermäßigem Alkoholkonsum empfiehlt der ÖAMTC, das Auto auch am Folgetag stehen zu lassen.

3. Unterschiedliche Alkoholgrenzen beachten

In Österreich gilt grundsätzlich eine Grenze von weniger als 0,5 Promille Blutalkohol. Für bestimmte Gruppen gelten strengere Regeln, etwa die 0,1-Promille-Grenze während der Probezeit. Diese allgemeinen Grenzen erlauben keine Einordnung des vorliegenden Falls ohne konkreten Messwert.

Gut zu wissen: Aus der Formulierung „leichte Alkoholisierung“ lässt sich kein bestimmter Promillewert ableiten. Auch eine endgültige Entziehungsdauer oder eine Strafhöhe nennt die Meldung nicht.

Praktischer Tipp: Organisieren Sie nach einem Abend mit Alkohol auch für den nächsten Morgen eine Alternative zum eigenen Auto, wenn Zweifel an der Nüchternheit bestehen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion