Mutmaßlich gestohlene Schuhe warten auf ihre rechtmäßigen Besitzer

(Schwerte, Nordrhein-Westfalen). Nach einem Polizeieinsatz in der Nacht von Samstag (31.10.2026) auf Sonntag (01.11.2026) in Schwerte sucht die Polizei nun die rechtmäßigen Besitzer von mehreren Schuhen.

Die Schuhe stammen augenscheinlich aus mehreren Diebstahlsdelikten und wurden an der Heinrich-Wick-Straße in Schwerte sichergestellt.

Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Heinrich-Wick-Straße in Schwerte
  • Zeitpunkt: Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2026
  • Sicherstellung: Mehrere Schuhe, die augenscheinlich aus Diebstahlsdelikten stammen
  • Abholung: Auf der Polizeiwache Schwerte mit Eigentumsnachweis; Telefon 02304 921 3320
  • Hinweise: Telefon 02303 921 0 oder poststelle.unna@polizei.nrw.de

Abholung mit Eigentumsnachweis auf der Polizeiwache

Abgeholt werden können die Schuhe auf der Polizeiwache in Schwerte (mit einem Eigentumsnachweis): 02304 921 3320.



Zeugenaufruf und Eigentümersuche

Wer kennt die Schuhe oder die dazugehörigen Besitzer? Hinweise bitte an die Rufnummer 02303 921 0 oder per Mail an: poststelle.unna@polizei.nrw.de.


 

Quelle: Kreispolizeibehörde Unna
Bildquelle: Kreispolizeibehörde Unna


Polizei.news informiert | Eigentum wiedererkennen

Schuhe wiedererkannt? Diese Unterlagen können helfen

Damit sichergestellte Gegenstände an die richtigen Personen zurückgegeben werden können, muss das Eigentum nachvollziehbar belegt werden.

1. Kaufbelege heraussuchen

Rechnungen, Kassenbons oder Bestellbestätigungen können die Zuordnung unterstützen. Halten Sie vorhandene Unterlagen für die Rücksprache mit der Polizei bereit.

2. Eigene Fotos prüfen

Auch ältere Fotos, auf denen die betreffenden Schuhe gut erkennbar sind, können hilfreich sein. Ergänzend lassen sich Größe, Modell und besondere Gebrauchsspuren beschreiben.

3. Vorhandene Anzeige angeben

Falls Sie den Diebstahl bereits angezeigt haben, halten Sie auch die Anzeigenbestätigung beziehungsweise das Aktenzeichen bereit.

Gut zu wissen: Welche Nachweise im konkreten Fall ausreichen, klären Sie mit der zuständigen Polizeidienststelle.

Praktischer Tipp: Rufen Sie vor der Abholung bei der Polizeiwache an und fragen Sie, welche Unterlagen Sie für die Zuordnung mitbringen sollen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion