(Kirchbach, Kärnten). Eine 18-jährige Probeführerscheinbesitzerin aus dem Bezirk Hermagor lenkte am 01.11.2026 gegen 12:20 Uhr einen PKW auf der B111 Gailtal Straße im Ortsgebiet von Kirchbach.
Dabei überschritt sie die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich.
Polizei.news | Österreich | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: B111 Gailtal Straße im Ortsgebiet von Kirchbach
- Zeitpunkt: Sonntag, 1. November 2026, gegen 12:20 Uhr
- Lenkerin: Eine 18-jährige Probeführerscheinbesitzerin aus dem Bezirk Hermagor
- Geschwindigkeit: 106 km/h nach Abzug der fünfprozentigen Messtoleranz
- Maßnahmen: Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Führerschein abgenommen.
- Anzeige: Die zuständige Bezirkshauptmannschaft wird mit dem Fall befasst.
Sie wurde mit 106 km/h (inklusive Abzug der 5% Toleranz) gemessen.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Führerschein wurde abgenommen. Weiters wird Anzeige an die zuständige Bezirkshauptmannschaft erstattet.
Quelle: LPD Kärnten
Bildquelle: LPD Kärnten Symbolbild © Oualiid/Shutterstock.com
Polizei.news informiert | Tempoverstöße in der Probezeit
Zu schnell mit Probeführerschein: Zusätzliche Maßnahmen möglich
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können in Österreich neben einer Geldstrafe auch einen Führerscheinentzug nach sich ziehen. Während der Probezeit gelten zusätzlich besondere Bestimmungen.
1. Führerscheinentzug bei erheblichen Überschreitungen
Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h überschritten und dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt, sieht die reguläre Regelung beim erstmaligen entsprechenden Delikt einen Monat Führerscheinentzug vor. Bei höheren Überschreitungen oder Wiederholungen gelten strengere Folgen.
2. Schwere Verstöße erfordern eine Nachschulung
Begeht eine Person während der Probezeit einen schweren Verkehrsverstoß, muss die Behörde eine Nachschulung anordnen. Dazu zählen auch entsprechend hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei schweren Verstößen ist grundsätzlich die rechtskräftige Bestrafung abzuwarten.
3. Die Probezeit verlängert sich
Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Ist sie zwischen dem Verstoß und der Anordnung bereits abgelaufen, beginnt eine neue einjährige Probezeit.
Gut zu wissen: Die konkrete Strafhöhe und eine endgültige Entziehungsdauer nennt die vorliegende Polizeimeldung nicht. Bestätigt sind die Führerscheinabnahme und das Verbot der Weiterfahrt.
Praktischer Tipp: Achten Sie besonders beim Einfahren in ein Ortsgebiet auf die Beschilderung und reduzieren Sie die Geschwindigkeit rechtzeitig. Ein Tempowarner kann ergänzend unterstützen.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion