Falsche Verkäufer erbeuten Goldbarren im Wert von rund 35.000 Euro

(Landkreis Nordsachsen, Sachsen). Aktuell kommt es im Landkreis Nordsachsen wieder zu einer bekannten Betrugsmasche, bei der Verkäufer vermeintlich hochwertiges Besteck und Kochutensilien anbieten.

Polizei.news | Deutschland | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Region: Landkreis Nordsachsen; Fälle in Bad Düben und Torgau
  • Masche: Angeblich hochwertiges Besteck und Kochutensilien als Vorwand für Verkaufsgespräche auf Parkplätzen oder in Wohnungen
  • Bad Düben: Ein 86-Jähriger übergab zunächst 400 Euro und nach Druck durch die Täter weitere 500 Euro.
  • Torgau: Täter entwendeten aus der Wohnung eines 84-Jährigen einen Goldbarren im Wert von circa 35.000 Euro.
  • Zeitpunkt: Beide Vorfälle ereigneten sich am Montagmittag.
  • Polizeilicher Hinweis: Spontane Verkaufsangebote auf Parkplätzen ablehnen; Betroffene und Zeugen sollen sich melden.

Die Masche der Betrüger beginnt meist auf dem öffentlichen Parkplatz eines Supermarktes oder eines Geschäftes. Die Betrüger bieten vermeintlich hochwertiges Besteck und Kochutensilien an. Lässt man sich darauf ein, wird eine Beratung in der Wohnung des potenziellen Käufers angeboten oder der Verkauf erfolgt vor Ort. Dabei wird zunächst ein niedriger Preis vereinbart und anschließend Druck auf den Käufer ausgeübt, er müsse nun doch mehr bezahlen. Bei einem Beratungsgespräch in der Wohnung versuchen die Täter, den potenziellen Käufer gezielt abzulenken, um Wertgegenstände aus der Wohnung zu entwenden.

In zwei Fällen kam es gestern zu einer Geldübergabe bzw. zu einem Gespräch in der Wohnung.

In Bad Düben übergab ein 86-Jähriger am Montagmittag zunächst auf dem Parkplatz 400 Euro. Anschließend übten die unbekannten Täter Druck auf ihn aus, sodass er weitere 500 Euro übergab. Ebenfalls am Montagmittag wurde in Torgau ein 84-Jähriger auf einem Parkplatz angesprochen. In diesem Fall verlagerte sich das Gespräch in die Wohnung des Senioren. Die unbekannten Täter entwendeten in der Folge einen Goldbarren im Wert von circa 35.000 Euro.


Zeugenaufruf

Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und bittet Betroffene oder Zeugen, sich umgehend bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. (pe)


Verhaltenshinweise:

  • Seien Sie bei derartigen Angeboten äußerst vorsichtig und sensibel.
  • Lassen Sie nur Verkäufer auf das Grundstück und ins Haus, die Sie selbst bestellt haben oder die von einer Hausverwaltung, z. B. per Aushang, angekündigt wurden.
  • Lehnen Sie Anfragen von Verkäufern auf Parkplätzen ab, die Ihnen spontan Gegenstände anbieten.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit der Polizei.

 

Quelle: Polizeidirektion Leipzig
Bildquelle: Symbolbild © iStockphoto.com / PeterHermesFurian


Polizei.news informiert | Schutz vor Verkaufsbetrug

Verkaufsdruck erkennen und Gespräche sicher beenden

Ein überraschendes Angebot kann gezielt genutzt werden, um Menschen zu überrumpeln. Zeit zum Überlegen und die Rücksprache mit einer vertrauten Person helfen, Abstand zur Verkaufssituation zu gewinnen.

1. Keine Entscheidung unter Zeitdruck

Lassen Sie sich weder durch angebliche Sonderpreise noch durch drängende Forderungen zu einer Zahlung oder Unterschrift bewegen. Beenden Sie das Gespräch, wenn Sie sich bedrängt fühlen. Bei einer akuten Bedrohung verständigen Sie die Polizei über 110.

2. Beratung durch eine Vertrauensperson

Besprechen Sie überraschende Angebote vor einer Entscheidung mit Angehörigen, Nachbarn oder anderen vertrauten Personen. Lassen Sie sich Unterlagen geben, um Anbieter, Ware und Preise in Ruhe prüfen zu können.

3. Wohnungszugang bewusst begrenzen

Eine unverlangte Verkaufsansprache ist kein Grund, Fremde in die Wohnung zu lassen. Gerade ein vermeintliches Beratungsgespräch kann als Vorwand dienen, um Zugang zu erhalten und Bewohner abzulenken.

Gut zu wissen: Betrügerische Besuche können gezielt darauf angelegt sein, in die Wohnung zu gelangen. Freundliches Auftreten allein bietet daher keine Sicherheit.

Praktischer Tipp: Legen Sie sich einen kurzen Satz zurecht: „Ich kaufe nichts spontan. Bitte lassen Sie mich in Ruhe.“ So müssen Sie Ihre Ablehnung nicht erst im Gespräch formulieren.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion