Mit 3,21 Promille im Graben: Polizei stellt Führerschein sicher

(Bülstringen, Sachsen-Anhalt). Am Dienstagabend kam es auf der L 24 zwischen Bülstringen und Haldensleben zu einem Verkehrsunfall.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: L 24 zwischen Bülstringen und Haldensleben, auf Höhe einer Tankstelle
  • Vorfall: Ein Mazda kam nach rechts von der Fahrbahn ab und blieb im Graben stehen
  • Fahrer: 60 Jahre alt, ansprechbar und ohne sichtbare Verletzungen
  • Alkoholtest: Der freiwillige Atemalkoholtest ergab laut Polizei 3,21 Promille
  • Maßnahmen: Führerschein sichergestellt, Blutprobenentnahme veranlasst und Weiterfahrt untersagt
  • Ermittlungen: Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke

Dabei fuhr ein 60- jähriger Fahrzeugführer mit seinem Mazda in Richtung Haldensleben, als dieser auf Höhe einer Tankstelle aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abkam. Das verunfallte Fahrzeug kam im Graben zum Stehen. Durch Zeugen wurde der PKW festgestellt und die Polizei verständigt. Der Fahrzeugführer befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Fahrzeug, war ansprechbar und wies keine sichtbaren Verletzungen auf.

Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde bei dem 60- jährigen Fahrzeugführer ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 3,21 Promille. Der Verunfallte räumte ein, alkoholische Getränke konsumiert zu haben. An den konkreten Unfallhergang konnte er sich nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern. Die Polizeibeamten stellten den Führerschein des Mannes sicher und veranlassten eine Blutprobenentnahme im Klinikum Haldensleben. Zudem wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 60- Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke eingeleitet.

 

Quelle: Polizeirevier Börde
Bildquelle: Symbolbild © Branislav Cerven/Shutterstock.com


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Alkohol getrunken? Die Rückfahrt vorher organisieren

Alkohol beeinträchtigt die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Wer fahren muss, sollte auf Alkohol verzichten und eine alternative Heimfahrt rechtzeitig planen.

1. Nüchterne Heimfahrt vereinbaren

Klären Sie vor einer Feier, wer nüchtern bleibt und fährt. Haben Sie Alkohol getrunken, nutzen Sie ein Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder eine Mitfahrgelegenheit bei einer nüchternen Person.

2. Kaffee macht nicht fahrtüchtig

Kaffee beschleunigt den Alkoholabbau nicht. Auch nach einer Nacht Schlaf kann noch Restalkohol vorhanden sein. Planen Sie deshalb bei der Rückfahrt und bei Fahrten am nächsten Morgen entsprechend vorsichtig.

3. Wann eine Straßenverkehrsgefährdung vorliegt

§ 315c StGB erfasst unter anderem das Fahren trotz alkoholbedingter Fahrunsicherheit, wenn dadurch ein anderer Mensch oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, wird im Strafverfahren geprüft.

Gut zu wissen: Eine konkrete Gefährdung kann strafrechtlich relevant sein, auch wenn niemand verletzt wurde. Eine Verletzung ist für den genannten Tatbestand nicht zwingend erforderlich.

Praktischer Tipp: Speichern Sie vor einer Feier eine Taxinummer oder prüfen Sie die letzte Bus- und Bahnverbindung. Vereinbaren Sie bei Bedarf schon vorher eine Übernachtungsmöglichkeit.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion