(Halle (Saale), Sachsen-Anhalt). Kriminalbeamte des Polizeirevieres Halle (Saale) vollstreckten am Mittwoch den 04. November 2026 sechzehn durch das Amtsgericht Halle erlassene Durchsuchungsbeschlüsse.
Die Durchsuchungsbeschlüsse richteten sich gegen 18 männliche Beschuldigte im Alter zwischen 20- und 74 Jahre.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Zeitpunkt: 04. November 2026
- Beschlüsse: 16 Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Halle gegen 18 männliche Beschuldigte zwischen 20 und 74 Jahren
- Ermittlungen: Einzelverfahren zu Internetkriminalität und zum Erwerb beziehungsweise zur Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie
- Durchsuchungsorte: Fünf Gebäude in Halle (Saale), zwölf im Saalekreis und eines im Bereich Wesel in Nordrhein-Westfalen
- Sicherstellungen: Zahlreiche Datenträger, digitale Speichermedien und weitere Beweismittel
- Beschuldigte: Für weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen zum Polizeirevier gebracht und nach Abschluss dieser Maßnahmen entlassen
- Kinderschutz: Zwei festgestellte Kindeswohlgefährdungen wurden dem zuständigen Jugendamt angezeigt
Gegen diese Personen wurden seit längere Zeit Einzelermittlungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit Delikten der Internetkriminalität und Erwerb/Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie im Polizeirevier Halle (Saale) geführt. Zur Durchsetzung der Beschlüsse des Amtsgericht Halle wurden fünf Gebäude verteilt über das gesamte Stadtgebiet Halle (Saale), zwölf Gebäude im Bereich Saalekreis und ein Gebäude im Bereich Wesel (Nordrhein-Westfalen) durchsucht. Hier konnten eine Vielzahl an Datenträgern/digitaler Speichermedien und weiteren Beweismitteln aufgefunden und sichergestellt werden.
Die Beschuldigten Personen wurden nachfolgend zur Durchführung weiterer kriminalpolizeilicher Ermittlungen zum Polizeirevier Halle (Saale) verbracht und nach Beendigungen dieser Maßnahmen vom Polizeirevier Halle (Saale) entlassen. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden zwei Kindeswohlgefährdungen festgestellt, welche dem zuständigen Jugendamt angezeigt wurden.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurde das Polizeirevier Halle (Saale) durch Einsatzkräfte der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt, der Polizeiinspektionen Stendal, Dessau-Roßlau und Halle (Saale) sowie der Bundesländer Bayern, Thüringen, Baden-Württemberg und Hessen unterstützt.
Quelle: Polizeirevier Halle (Saale)
Bildquelle: Symbolbild © Tinnakorn jorruang/Shutterstock.com
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Verdächtige Inhalte melden statt weiterleiten
Wer im Internet oder in einem Chat auf mutmaßliche sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern stößt, sollte die Polizei informieren und jede weitere Verbreitung vermeiden.
1. Keine eigenen Kopien anfertigen
Laden Sie entsprechende Bilder oder Videos nicht herunter und fertigen Sie keine Screenshots an. Leiten Sie die Dateien auch nicht zur vermeintlichen Beweissicherung an Freunde, Angehörige oder andere Personen weiter.
2. Fundstelle der Polizei mitteilen
Notieren Sie bei Internetseiten die Adresse der Fundstelle, ohne die Darstellungen zu speichern. Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre örtliche Polizeidienststelle und schildern Sie, wo und wie Sie auf die Inhalte gestoßen sind.
3. Bei empfangenen Dateien das Vorgehen abstimmen
Haben Sie mutmaßliche Missbrauchsdarstellungen bereits über einen Messenger erhalten, erstellen Sie keine weiteren Kopien und versenden Sie die Dateien nicht eigenständig. Klären Sie mit der Polizei, wie das betroffene Gerät und die vorhandenen Inhalte behandelt werden sollen.
Gut zu wissen: Die Polizei warnt ausdrücklich davor, solche Darstellungen selbst als Beweismittel zu sammeln. Auch dabei können strafrechtliche Risiken entstehen.
Praktischer Tipp: Melden Sie die Fundstelle mit einer sachlichen Beschreibung und der vorhandenen Internetadresse. Fügen Sie keine selbst angefertigten Bildkopien oder heruntergeladenen Videos bei.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion