Mit mehr als doppeltem Tempo durch die Stadt – Zivilstreife stoppt 32-Jährige

Wiener Neustadt (Niederösterreich). Eine 32-jährige Pkw-Lenkerin ist am 4. November 2026 mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet gefahren. Die Polizei nahm ihr den Führerschein vorläufig ab und beschlagnahmte vorläufig das Fahrzeug.

Bedienstete der Verkehrsinspektion des Stadtpolizeikommandos Wiener Neustadt waren als Zivilstreife unterwegs, als ihnen die Lenkerin auffiel.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort und Zeit: Wiener Neustadt, 4. November 2026, gegen 22:50 Uhr.
  • Lenkerin: Eine 32-jährige Frau aus dem Bezirk Baden.
  • Geschwindigkeit: Zunächst 115 km/h bei erlaubten 50 km/h, anschließend 122 km/h bei erlaubten 70 km/h.
  • Maßnahmen: Vorläufige Führerscheinabnahme und vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Bei der Nachfahrt stellten die Polizisten gegen 22:50 Uhr fest, dass die 32-Jährige aus dem Bezirk Baden zunächst mit 115 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs war. Im weiteren Verlauf fuhr sie mit 122 km/h bei erlaubten 70 km/h.

Der Lenkerin wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Außerdem wurde ihr Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt.

 

Quelle: Landespolizeidirektion Niederösterreich
Bildquelle: Symbolbild © Medvedkov/iStock.com


Polizei.news erklärt | Geschwindigkeit

Höheres Tempo, deutlich mehr Strecke

Geschwindigkeiten lassen sich auch als zurückgelegte Meter pro Sekunde ausdrücken. Dafür wird der Wert in km/h durch 3,6 geteilt.

115 statt 50 km/h

Die Differenz beträgt 65 km/h. Bei konstanten 115 km/h legt ein Fahrzeug rund 31,9 Meter pro Sekunde zurück, bei 50 km/h rund 13,9 Meter.

122 statt 70 km/h

Hier liegt das Tempo 52 km/h über dem Limit. Bei konstanten 122 km/h werden rund 33,9 Meter pro Sekunde zurückgelegt, bei 70 km/h rund 19,4 Meter.

Mehr als doppelt so schnell

115 km/h entsprechen dem 2,3-Fachen von 50 km/h. Im gleichen Zeitraum wird bei konstantem Tempo deshalb auch die 2,3-fache Strecke zurückgelegt.

Gut zu wissen: Diese Vergleiche beschreiben ausschließlich die Strecke bei gleichbleibender Geschwindigkeit. Sie sind keine Berechnung des Brems- oder Anhaltewegs.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion