Nach Video und TV-Fahndung: Verdächtiger nach zwei Tankstellenüberfällen gefasst

Lustenau (Vorarlberg). Mehr als zwei Jahre nach zwei Raubüberfällen auf eine OMV-Tankstelle hat das Landeskriminalamt Vorarlberg einen Tatverdächtigen festgenommen. Die Überfälle hatten sich am 21. und 22. August 2024 ereignet.

Ein Hinweis aus der Bevölkerung und umfangreiche Ermittlungen führten zu einem 43-jährigen Österreicher. Beamte des Landeskriminalamtes nahmen ihn am 3. November 2026 in Lustenau fest.

Polizei.news | Österreich | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Taten: Zwei Raubüberfälle auf eine OMV-Tankstelle am 21. und 22. August 2024.
  • Öffentlichkeitsfahndung: Die Polizei veröffentlichte einen Videoausschnitt. Später wurde der Fall in „Fahndung Österreich“ gezeigt.
  • Ermittlungserfolg: Ein Hinweis und darauf aufbauende Ermittlungen führten zu einem dringend Tatverdächtigen.
  • Festnahme: Der 43-jährige Österreicher wurde am 3. November 2026 in Lustenau festgenommen.
  • Beschuldigter: Der Mann zeigte sich nicht geständig und wurde in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert.

Täter auf Video kurz ohne Maskierung zu sehen

Nach dem bewaffneten Raubüberfall vom 22. August 2024 veröffentlichte die Polizei einen Videoausschnitt, auf dem der Täter kurzzeitig ohne Maskierung zu sehen war.

Am 19. Februar 2025 wurde der Fall zudem in der österreichweiten Fernsehsendung „Fahndung Österreich“ auf Servus TV ausgestrahlt. Anschließend gingen mehrere Hinweise aus der Bevölkerung ein, denen das Landeskriminalamt Vorarlberg nachging.

Hinweis führt zu 43-jährigem Tatverdächtigen

Ein Hinweis sowie die darauf aufbauenden umfangreichen Ermittlungen führten schließlich zu einem dringend tatverdächtigen Mann. Aufgrund einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Feldkirch nahmen Beamte des Landeskriminalamtes Vorarlberg den Beschuldigten am 3. November 2026 in Lustenau fest.

Bei ihm handelt es sich um einen 43-jährigen österreichischen Staatsangehörigen. Der Mann verfügt bereits seit längerer Zeit über keinen aufrechten Wohnsitz in Vorarlberg beziehungsweise Österreich.

Der Beschuldigte zeigte sich zu den Tatvorwürfen nicht geständig. Nach seiner Festnahme wurde er in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert.

 

Quelle: Landespolizeidirektion Vorarlberg
Bildquelle: Symbolbild © Elmar Gubisch/iStock.com


Polizei.news erklärt | Strafverfahren in Österreich
Festnahme, Untersuchungshaft und Urteil: Was ist der Unterschied?

Die Festnahme eines Tatverdächtigen ist ein Schritt im Strafverfahren. Sie bedeutet noch nicht, dass seine Schuld gerichtlich festgestellt wurde.

Festnahme: gesetzliche Voraussetzungen erforderlich

Eine Festnahme setzt einen konkreten Tatverdacht, einen Festnahmegrund und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs voraus. In der Regel wird sie von der Staatsanwaltschaft angeordnet und gerichtlich bewilligt.

Untersuchungshaft: Darüber entscheidet das Gericht

Untersuchungshaft wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht verhängt. Sie folgt nicht automatisch auf eine Festnahme. Auch die Einlieferung in eine Justizanstalt ist für sich allein keine Mitteilung über einen bereits gefassten Untersuchungshaftbeschluss.

Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung

Nach der österreichischen Strafprozessordnung gilt jede Person bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Das gilt auch für festgenommene Beschuldigte und Personen in Untersuchungshaft.

Zum vorliegenden Fall: Die Polizei berichtet von der Festnahme und der Einlieferung in die Justizanstalt Feldkirch. Eine gerichtliche Entscheidung über Untersuchungshaft wird in der Mitteilung nicht genannt.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion