Mutmassliche IS-Unterstützerin Songül G. (deutsche Staatsangehörige) verhaftet

Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. Dezember 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2018 die 40-jährige deutsche Staatsangehörige Songül G. in Hamburg festnehmen lassen.

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in vier Fällen unterstützt zu haben (§§ 129b, 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB). In Hamburg wurde zudem die Wohnung der Beschuldigten durchsucht. Durchgeführt wurden die Massnahmen von Beamten des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei sowie der Hamburger Polizei.

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Songül G. pflegte von Deutschland aus regelmässigen Kontakt zu dem in Syrien lebenden mutmasslichen Mitglied des „Islamischen Staates“ Marcia M. Diese soll seit Mitte 2016 zusammen mit dem mutmasslichen „IS“-Mitglied Oguz G. in Anschlagsplanungen eingebunden gewesen sein. Hiernach sollte in Deutschland ein Anschlag mit zahlreichen Todesopfern auf eine nicht näher konkretisierbare Grossveranstaltung verübt werden. Zu diesem Zweck sollten anschlagsgeneigte Personen nach Deutschland geschleust werden und dort auf nähere Instruktionen zur konkreten Durchführung des Anschlags warten. Um unverdächtig zu erscheinen, sollten sie in der Zwischenzeit von eingeweihten „Glaubensschwestern“ beherbergt und geheiratet werden.

Um dieses Anschlagsvorhaben zu unterstützen, registrierte Songül G. im September 2016 unter fiktiven Falschpersonalien eine Mobilfunknummer und legte mit ihr zwei Accounts bei Telegram sowie einen Account bei WhatsApp an. Anschliessend übermittelte die Beschuldigte die Zugangsdaten an Marcia M. Diese benutzte die Kommunikationsmittel fortan zum konspirativen Nachrichtenaustausch mit der Beschuldigten sowie anderen Beteiligten an dem Anschlagsvorhaben.

Ebenfalls noch im September 2016 erklärte sich die Beschuldigte gegenüber Marcia M. dazu bereit, einen der potentiellen Attentäter bei sich aufzunehmen und zu heiraten. Vor dem Hintergrund dieser Zusage versuchten zwei anschlagsgeneigte Personen im November 2016 aus Syrien in Richtung Deutschland auszureisen. Im Ergebnis gelang es ihnen allerdings nicht, Syrien zu verlassen.

Die Beschuldigte wird spätestens morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

 

Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Artikelbild: Symbolbild © Prazis Images – shutterstock.com

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