Lengnau AG: Nach Einbruchsversuch geflüchtet – Mann aus Syrien verhaftet

Während einer Fahndung nach einer geflüchteten Täterschaft fiel der Kantonspolizei in der Nacht auf Donnerstag ein verdächtiges Auto auf.

Nachdem das Auto in Lengnau zum Stillstand kam, ergriffen zwei Personen die Flucht. Es gelang, einen Tatverdächtigen anzuhalten und zu arretieren. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung gegen den 31-jährigen Mann eröffnet. Er sitzt vorläufig in Haft.

Die Fahndung nach der zweiten Person war nicht erfolgreich.

Nachdem am späten Mittwochabend, 19. Dezember 2018, kurz vor 22.30 Uhr eine Meldung über einen Einbruchsversuch in einen Notenautomaten bei einer Tankstelle in Gippingen (Leuggern) einging, beteiligten sich Patrouillen der Kantonspolizei, der Regionalpolizeien und der Schweizer Grenzwache an der Fahndung nach der Täterschaft.

Kurz vor Mitternacht fiel der Kantonspolizei ein verdächtiges Auto in Döttingen auf. Der Volvo konnte jedoch vorerst nicht angehalten werden, der Lenker fuhr unter Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeiten Richtung Surbtal davon. Eine Patrouille der Stadtpolizei Baden versuchte dann, das Auto bei Lengnau mit Nagelgurten zu stoppen. Das Fluchtauto konnte trotz beschädigten Reifen noch bis zum Ortsausgang fahren. Dort liess die Täterschaft das Auto zurück, zwei Personen ergriffen die Flucht.

Zwei Kantonspolizisten gelang es dann, nach kurzer Strecke einen Mann festzunehmen. Er gab sich als 31-Jähriger aus Syrien aus.

Die rasch eingeleitete Fahndung nach der zweiten Person musste dann nach über 6 Stunden eingestellt werden.

Auch der Einsatz eines Polizeidiensthundes verlief ohne Erfolg.

Im Fahrzeuginnern stiess die Polizei auf mutmassliches Einbruchswerkzeug. Zudem dürften das benützte Auto sowie die Kontrollschilder entwendet worden sein. Der Angehaltene wurde zur Einleitung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen vorläufig inhaftiert.

Untersuchung eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen den Tatverdächtigen eine Strafuntersuchung eröffnet. Sie wird beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Untersuchungshaft beantragen.

 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau

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