Kinder legen Feuer am Bahnhaltepunkt und werfen Einkaufswagen in die Gleise
Die Bundespolizei in Magdeburg wurde gestern, am 02.Januar 2019, gegen 14:15 Uhr alarmiert, weil sich ein in den Bahngleisen liegender Einkaufswagen am Haltepunkt Schönebeck-Süd unter einem Zug verkeilt hatte.
Zusätzlich stellten die Bundespolizisten am Tatort noch einen brennenden Mülleimer und auf den Schienensträngen liegende Schottersteine fest.
Zeugen meldeten sich bei den Beamten und gaben an, dass zwei Kinder einen Einkaufswagen von einem nahegelegenen Supermarkt stahlen und vom Bahnsteig aus in die Gleise warfen. Danach legten die Zwei in einen Abfallbehälter, der sich auf dem Bahnsteig befand, Feuer und flüchteten danach in Richtung Stadt.
Trotz einer Gefahrenbremsung durch den Triebfahrzeugführer der S-Bahn in Richtung Zielitz konnte ein Überfahren des Wagens nicht verhindert werden. Glücklicherweise wurde durch die Gefahrenbremsung und den Aufprall keiner der Reisenden in dem Zug verletzt.
Mit Hilfe der alarmierten Feuerwehr Schönebeck/ Bad Salzelmen konnte der Einkaufswagen unter dem Triebwagen entfernt werden und der Brand des Müllbehälters gelöscht werden.
Die auf den Gleisen abgelegten Schottersteine wurden durch den Lokführer entfernt.
Aufgrund der guten Beschreibung der beiden Täter, gelang es den Beamten der Bundespolizei diese im Stadtgebiet Schönebeck zu stellen. Es handelte sich um einen 12- und 13-jährigen Jungen. Beide wurden eindringlich für ihre Handlungen gerügt und zu ihren Erziehungsberechtigten gebracht. Trotz Beschädigungen an der Bahn konnte diese noch langsam ihr Ziel anfahren und sollte anschliessend in der Wagenwerkstatt der DB AG begutachtet und repariert werden.
Die Bahnstrecke war in beide Richtungen circa 30 Minuten gesperrt. Dadurch erhielten Züge im Nahverkehr 117 Minuten Verspätungen.
Schadenshöhen sind derzeit unbekannt.
Die beiden Jungen hatten unglaublich Glück, dass durch die Hindernisbereitung in den Gleisen sie selbst und Personen aus der Bahn unverletzt blieben. Mit diesen Taten haben die Jungen die Straftatbestände des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, des Diebstahls und der Sachbeschädigung erfüllt. Aufgrund ihres Alters werden sie strafrechtlich dafür nicht belangt. Inwieweit die Eltern sich für die Taten ihrer Kinder verantworten müssen, ist derzeit unklar.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg