Lesen und Lächeln

Für viele von uns sind gute Vorsätze bereits am ersten Januar wie ein Schüppchen Schnee am Nordpol. Nämlich in der Versenkung verschwunden.

Ähnlich verhält es sich mit Umgangsformen. Sich entschuldigen, wenn man einen Fehler gemacht hat? Abstreiten oder ignorieren ist leichter, als einen Parkplatz in Düsseldorf zu finden.

Da freut es zu lesen, dass es noch Menschen gibt, die doch so etwas wie ein schlechtes Gewissen kennen und sich für etwas entschuldigen können. Handschriftlich.

Man stelle sich folgende Situation vor: Ein Vierjähriger und seine Mutter warten am Königlichen Hof in Moers auf ihren Bus. Daneben steht eine Telefonzelle. Kurz aus den Augen gelassen, nutzt der Kleine die Gelegenheit und wählt die 110. Seine Mutter erschrickt, als sie eine Stimme am Ende der Leitung hört, die „Polizeinotruf“ schmettert und legt den Hörer auf die Gabel.

Für die Einsatzleitstelle nichts Ungewöhnliches. Also wieder einmal jemand, der meinte, sich einen Scherz erlauben zu müssen.

Aber weit gefehlt. Sowohl der Kleine als auch seine Mutter hatten ein schlechtes Gewissen. Sie schrieben einen Entschuldigungsbrief und klärten die Sache auf. Und Sohnemann malte noch ein Bild.

Respekt und Dankeschön! Wir haben uns sehr gefreut!

 

Quelle: Kreispolizeibehörde Wesel
Bildquelle: Kreispolizeibehörde Wesel

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