Kanton Zug: Erpresserische E-Mails („Sextortion“) – richtig reagiert

In den letzten Tagen sind mehrere Personen mit erpresserischen E-Mails kontaktiert worden. Die Empfänger haben aber richtig reagiert und statt einer Geldüberweisung die Polizei informiert.

Seit dem 1. Januar 2019 sind bei der Zuger Polizei 19 Meldungen von Privatpersonen eingegangen, die von einer unbekannten Täterschaft angeschrieben worden sind.

In den E-Mails wurden die Empfänger aufgefordert, mehrere Hundert Franken in Form von Bitcoins zu überweisen. Ansonsten drohten die Betrüger damit, Bilder oder Videos mit sexuellen Inhalten des möglichen Opfers zu veröffentlichen und an sämtliche Kontakte zu versenden.

Die Betroffenen haben jedoch sehr gut reagiert, keine Zahlungen vorgenommen und stattdessen die Polizei informiert. Dank solchen Meldungen kann die Polizei Zusammenhänge oder Muster erkennen und Ermittlungen tätigen.

Bei diesem Phänomen, genannt „Sextortion“, handelt es sich um einen Betrug. Die überwiegende Mehrheit der Opfer ist männlich. Es handelt sich dabei sowohl um Jugendliche als auch um Erwachsene.

Schützen Sie sich

• Lassen Sie sich auf keinen Fall erpressen und überweisen Sie keine Geldbeträge, auch nicht in Form von Bitcoins.
• Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen und Einladungen in sozialen Netzwerken an, wenn Sie die Person nicht zweifelsfrei kennen oder im realen Leben bereits getroffen haben.
• Seien Sie sich stets bewusst, dass Sie während eines Videochats gefilmt werden könnten und verzichten Sie deshalb auf Handlungen, die Sie im Nachhinein bereuen könnten.
• Deaktivieren und überkleben Sie Ihre Webcam, wenn Sie nicht gerade via Videochat mit jemandem sprechen.
• Halten Sie das Betriebssystem, den Browser und den Virenschutz Ihrer elektronischen Geräte immer auf dem aktuellsten Stand.
• Informieren Sie Ihr Umfeld über diese Erpressungsmethode.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Song_about_summer – shutterstock.com

Für Zug

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN