Kanton Aargau: Sexueller Missbrauch durch Psychiater – Schwachstellen verbessern
Das Bezirksgericht Aarau hat Ende 2017 einen im Kanton Aargau tätigen Psychiater wegen sexueller Ausnützung einer Notlage verurteilt. Beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, weil der Kantonsarzt nach erster Kenntnisgabe des Falls keine Massnahmen ergriffen hatte.
Regierungsrätin Franziska Roth, Vorsteherin DGS, traf sich mit dem Missbrauchsopfer und liess sich aus erster Hand über den Fall informieren. Die departementsinterne Behandlung des Falls wird nun aufgearbeitet, um erkannte Schwachstellen zu verbessern.
Die Patientin hatte sich nach dem über einen längeren Zeitraum erfolgten Missbrauch an den Kantonsarzt gewandt, kurz nachdem der fehlbare Psychiater eine Selbstanzeige eingereicht hatte. Der Kantonsarzt ordnete ein forensisches Gutachten über den Psychiater an und verzichtete aufgrund der Begutachtung des Gutachters nach entsprechenden Abklärungen auf eine Massnahme.
Der neue Psychiater des Opfers reichte im Auftrag des Opfers beim DGS eine Aufsichtsbeschwerde ein, die auch nicht zu Massnahmen führte. Die Patientin reichte daraufhin eine Strafanzeige ein. Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den fehlbaren Psychiater zu einer bedingten Geldstrafe, zu einer Busse sowie zu einer Entschädigungszahlung an das Opfer. Zudem wurde angeordnet, dass er während zweier Jahren keine weiblichen Patienten therapieren darf. Das DGS ordnete nach der Verurteilung die gleiche Massnahme an.
Regierungsrätin Franziska Roth, Vorsteherin DGS, traf sich in dieser Woche mit dem Opfer des sexuellen Missbrauchs und liess sich aus erster Hand über den Fall informieren. Um bei der departementsinternen Behandlung des Falls erkannte Schwachstellen verbessern zu können, ordnete sie eine Untersuchung der Abläufe und Entscheidungsprozesse an. Dies mit dem Ziel, dass sich ein solcher Fall im Departement nicht wiederholen kann
Quelle: Kanton Aargau
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