LKW-Besitzer ermordet: Anklage gegen Transportunternehmer, Gattin & Garagist
Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich hat am 8. Februar 2019 beim Bezirksgericht Bülach Anklage gegen drei Personen erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, im Jahre 2016 an der Ermordung von zwei Männern im Kanton Zürich und im Kanton Bern beteiligt gewesen zu sein.
Den teilweise geständigen Beschuldigten werden noch weitere Delikte im Vermögensbereich vorgeworfen.
Angeklagt werden ein heute 29-jähriger Transportunternehmer aus Utzigen (BE), seine 28-jährige Ehefrau sowie ein 35-jähriger Garagist aus dem Kanton Solothurn. Den drei Beschuldigten wird vorgeworfen, im Juni 2016 einen 36-jährigen Lastwagenbesitzer aus Bülach ermordet und seinen Lastwagen gestohlen zu haben. Die Leiche wurde anschliessend in einem Wald bei Boppelsen (ZH) deponiert. Die Beschuldigten konnten dank intensiven Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft identifiziert und verhaftet werden.
Im Rahmen der Ermittlungen zeigte sich, dass dieselbe Tätergruppe für einen früher begangenen Mord an einem 25-jährigen Mann im April 2016 in Utzigen (BE) verantwortlich ist. Auch bei dieser Tat wurden zwei Fahrzeuge entwendet.
Die drei Beschuldigten sind teilweise geständig und befinden sich in Haft. Neben Mord werden ihnen noch weitere Delikte im Vermögensbereich zur Last gelegt. Die Anträge betreffend Strafmass werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Hierzu die Meldung der Kantonspolizei Zürich vom 5. Juni 2016:
Boppelsen: Toter Mann aufgefunden
Am Samstagnachmittag (4.6.2016) ist in einem Waldgebiet bei Boppelsen ein toter Mann aufgefunden worden. Aufgrund erster Erkenntnisse kann ein Gewaltdelikt nicht ausgeschlossen werden.
Ein Velofahrer meldete sich kurz nach 13.00 Uhr bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich und teilte mit, dass er eine tote Person im Wald gefunden habe. Die ausgerückten Polizisten stellten an der erwähnten Örtlichkeit eine männliche Leiche fest. Aufgrund der ersten Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verstorbene Opfer eines Tötungsdeliktes geworden ist. Die Identität des Mannes ist noch nicht geklärt.
Die Umstände sowie die Todesursache sind zurzeit unklar und bilden Gegenstand der eingeleiteten Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich sowie der Staatsanwaltschaft IV unter Einbezug des Institutes für Rechtsmedizin IRM und des Forensischen Institutes Zürich FOR.
Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
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