Kanton SH: Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit den Sekundarschulhäusern Alpenblick und am Bach eingestellt.

Am 22. Marz 2018 erstattete die Präsidentin des Stadtschulrates Schaffhausen in dessen Namen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung, da im Februar 2018 mindestens zwei Mal interne vertrauliche Informationen des Bildungswesens in die Hände Aussenstehender geleitet worden sein sollen.

Zum einen soll Kantonsrat Pentti Aellig am 14. Februar 2018 auf Twitter die Meldung verbreitet haben, ein Schüler des Schulhauses Alpenblick habe Morddrohungen gegen eine Lehrperson ausgestossen, wobei nicht bekannt sei, von wem er diese internen Information erhalten habe.

Zum anderen soll Kantonsrat Walter Hotz am 19. Februar 2018 im Kantonsrat aus internen Unterlagen, diesmal das Schulhaus am Bach betreffend, zitiert haben, wobei aufgrund Inhalt und Wortwahl zu vermuten sei, dass er den internen, vertraulichen Schuljahresbericht einer Lehrperson vor sich gehabt habe. Zudem soll ihm auch das interne, vertrauliche Protokoll einer Teamstunde des Schulhauses von Januar 2018 bekannt gewesen sein. Von wem Walter Hotz diese Informationen erhalten habe, sei nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge die Schaffhauser Polizei mit der Befragung der involvierten Personen beauftragt. Diese Einvernahmen führten indessen nicht zur Ermittlung der unbekannten Täterschaft. Weitere erfolgsversprechende Ermittlungshandlungen sind keine vorhanden, weshalb das Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingestellt wurde.

 

Quelle: Kanton Schaffhausen Staatsanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © Aleks_Shutter – shutterstock.com

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