Handtaschen-Diebin festgenommen und verurteilt
Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens hat das Amtsgericht Lüdenscheid am heutigen Dienstag eine 22-jährige Handtaschen-Diebin verurteilt.
Sie hatte am Montagmorgen einer Seniorin beim Einkaufen in Schalksmühle die Handtasche gestohlen.
Eine 76-jährige Kundin eines Supermarktes an der Bahnhofsstraße hatte ihre Handtasche am Montagmorgen beim Einkaufen in einen Einkaufsbuggy gesteckt und diesen vorn an ihren Einkaufswagen gehängt. Einen Augenblick achtete sie nicht auf ihre Tasche. Plötzlich sah sie, wie die Unbekannte mit ihrer Handtasche davonrannte. Sie schrie um Hilfe. Ein 42-jähriger Kunde beobachtete den Diebstahl. Er reagierte blitzschnell. Er verlor die Diebin zunächst aus den Augen, erblickte sie aber im Eingangsbereich des Supermarktes wieder und hielt sie fest. Eine Mitarbeiterin entdeckte die weggeworfene Handtasche samt Geldbörsen und Handy in einem Gang. Die Polizei nahm die 22-jährige Bulgarin, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, vorläufig fest und brachte sie im Gewahrsam in Lüdenscheid unter.
Von dort kam sie am Dienstag gegen Mittag direkt vor Gericht. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens können Beschuldigte sehr zeitnah angeklagt werden. Dies ist u. a. möglich bei kleineren Eigentumsdelikten und bei klarer Beweislage bzw. wenn die Tatverdächtigen geständig sind. Das Amtsgericht Lüdenscheid verurteilte die junge Frau zu 60 Tagessätzen a 15 Euro Geldstrafe. Sie konnte das Gericht anschließend verlassen und kündigte an, sofort wieder nach Bulgarien auszureisen.
Sollte sie die Geldstrafe nicht bezahlen, kann ein Haftbefehl ausgestellt werden. Der würde dann, sobald die Frau wieder nach Deutschland einreist und aufgegriffen wird, vollstreckt.
Ort: Schalksmühle
Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
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