Zoll am Frankfurter Flughafen deckt gewerblichen Schmuggel mit 60 Kilogramm unversteuertem Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr auf

Am 16. Juni stellte der Zoll am Frankfurter Flughafen 60 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabaks aus Dubai sicher.

Bei der Kontrolle des Gepäcks von Reisenden eines Fluges aus Bahrain befragte ein Zollbeamter eine 48-jährige Britin im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nach dem Inhalt ihrer beiden Koffer.

„Die Frau gab an, Wasserpfeifentabak in großer Menge dabeizuhaben, den sie für einen Freund gegen Bezahlung für eine Shisha Bar in London mitbringen solle“, so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. „Die Koffer beinhalteten insgesamt 60 Tüten der Marke „Al Fahker“, getarnt als „Arabian Tea“. Drahtzieher des Schmuggels war ein in London ansässiger Betreiber einer Shisha Bar“, so Straß weiter. Gegen beide Beteiligten wird wegen versuchter Steuerhinterziehung ermittelt. Der Tabak hatte einen Warenwert von ca. 630 Euro. Der Tabak wurde beschlagnahmt. Der so verhinderte Steuerschaden beträgt 2.407,61 Euro.

Zusatzinformation: Im Jahr 2018 gab es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main es eine Häufung von Tabakschmuggel im Reiseverkehr, meistens mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt wurden 50 Fälle aufgedeckt, mit insgesamt ca. 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584 Kilogramm Tabak. Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug 357.288 Euro.

Unversteuerter Tabak unterscheidet sich nicht von anderen Schmuggelgütern. Auch Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro pro Kilogramm, je nach Sorte und Kleinverkaufspreis. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Ansonsten ist die Einfuhr illegal.

 

Quelle: Hauptzollamt Frankfurt am Main
Bildquelle: Hauptzollamt Frankfurt am Main

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