Tochter bewahrt Vater vor dem Gefängnis
Bundespolizisten haben heute Morgen im Hauptbahnhof Oldenburg den Haftbefehl gegen einen 57-Jährigen vollstreckt. Die Tochter bezahlte eine offene Geldstrafe und ersparte ihrem Vater rund einen Monat in Haft.
Bei einer Routinekontrolle des 57-jährigen Deutschen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit Haftbefehl nach dem Mann fahnden ließ. Er hatte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe noch nicht vollständig bezahlt.
Im August letzten Jahres hatte das Amtsgericht Oldenburg den 57-Jährigen durch einen Gesamtstrafenbeschluss wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 17,- Euro verurteilt. Aus diesem Schuldspruch war er der Justiz noch eine Reststrafe von 635,- Euro schuldig. Da er sich auch der Ladung zum Antritt einer 37-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe nicht gestellt hatte, wurde er jetzt von der Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht.
Er selbst konnte den Geldbetrag nicht aufbringen, darum half seine Tochter finanziell aus. Sie kam zur Dienststelle der Bundespolizei und bezahlte für ihren Vater die noch offene Geldstrafe. Damit blieb dem 57-Jährigen der drohende Gefängnisaufenthalt erspart.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Artikelbild: Symbolbild (Bildquelle: Bundespolizei)