Verkehrsunfall mutwillig verursacht - Ermittlungen wegen versuchten Totschlags
Thedinghausen. Bereits am Freitag, 02.08.2019, kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 45-jährigen Fahrer eines Audi A3 und einem VW mit Anhänger einer 51-Jährigen. Der 45-Jährige fuhr den Winkelweg in Richtung Emtinghausen entlang und missachtete die Vorfahrt der 51-Jährigen an der Kreuzung zum Beppener Bruchweg, die diesen in Richtung Beppen befuhr.
Die 51-Jährige schleuderte durch den Aufprall mit dem Pkw auf einen Verkaufsstand am Winkelweg. Der Anhänger riss vom Fahrzeug ab und wurde weiter über die Fahrbahn geschleudert.
Der 45-Jährige schleuderte mit seinem Pkw über einen am Fahrbahnrand aufgestellten Findling gegen ein Straßenschild und wurde von dem Anhänger an der linken Fahrzeugseite getroffen, bevor er in einer Grundstückshecke zum Stehen kam. Der Anhänger stellte sich ebenfalls als Verkaufsstand dar, dessen Lebensmittel und Backutensilien über die Fahrbahn und in einen am Straßenrand geparkten Ford Kuga geschleudert wurden. Bei dem Unfall ist ein Sachschaden von mehr als 12.000 EUR entstanden. Die 51-Jährige wurde verletzt und zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Der 45-Jährige Fahrer des Audi wurde wegen des Verdachts lebensgefährlicher Verletzungen mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht.
Die Ermittlungen zum Unfallhergang wurden umgehend durch die Polizei aufgenommen. Die ersten Erkenntnisse hatten den Verdacht nahegelegt, dass der Unfall mutwillig durch den 45-Jährigen herbeigeführt worden war, weil er sich Verletzungen zufügen wollte. Aufgrund der weiteren Auswertungen und Ermittlungen erhärtete sich dieser Verdacht, sodass ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags gegen den Mann eingeleitet wurde. Der Ermittlungsrichter erließ am Freitagabend, 09.08.2019, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Verden einen Unterbringungsbefehl gegen den Mann. Die Ermittlungen laufen derweil weiter auf Hochtouren, um das Unfallgeschehen genau zu rekonstruieren. Dazu sind auch wiederholt Arbeiten an der Unfallstelle notwendig.
Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz
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