Junger Fahrer schwer verletzt – Rettungsgasse rücksichtslos blockiert
Bei einem Unfall zählt für Rettungskräfte jede Sekunde, wenn es darum geht, Leben zu retten. Dafür müssen die Rettungskräfte vor allem freie Fahrt haben, um schnell zum Unfallort zu gelangen.
Im Ernstfall sind viele Verkehrsteilnehmer überfordert oder setzen persönliche Interessen über die Notwendigkeit, eine Rettungsgasse für Menschen in Not zu bilden. So auch am gestrigen Montagmorgen.
Ein junger Fahrer kam aus noch unklarer Ursache zwischen Nordholz und Neuenwalde von der Autobahn ab und stieß mit seinem Peugeot gegen mehrere Straßenbäume. Er wurde schwer verletzt in seinem Wagen eingeklemmt. Mindestens fünf Verkehrsteilnehmer hielten daraufhin im Rahmen der Vollsperrung die Rettungsgasse nicht frei – und wurden unabhängig voneinander von anderen Verkehrsteilnehmern angezeigt. Die Betroffenen nutzten die Rettungsgasse für eigene Zwecke. Sie fuhren rückwärts hindurch, um aus dem gesperrten Bereich zu gelangen.
Wer sich als Kraftfahrer weigert, die lebensrettende Gasse zu bilden, riskiert, dass die benötigte Hilfe im schlimmsten Fall zu spät eintrifft.
Die Polizei leitete Bußgeldverfahren ein. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro und mit 2 Punkten im Fahreignungsregister rechnen.
„Bilden Sie bei einer Staubildung frühzeitig eine Rettungsgasse – auch ohne Unfall vor Augen oder Rettungswagen im Rückspiegel“, appelliert die Sprecherin der Polizeiinspektion Cuxhaven.
Quelle: Polizeiinspektion Cuxhaven
Bildquelle: Polizeiinspektion Cuxhaven