Rothrist AG: 17-Jährige von Auto erfasst und verletzt – Präventionshinweise
Ein Auto erfasste am Montag eine 17-jährige Frau, die die Bernstrasse überqueren wollte. Die Fussgängerin musste durch die Ambulanz ins Spital eingeliefert werden. Die Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs wurden eingeleitet.
Die Kantonspolizei nahm dem Autofahrer den Führerausweis vorläufig ab.
Gestern Montag, 21. Oktober 2019, 18.40 Uhr erfasste ein Auto eine Fussgängerin, die in Rothrist die Bernstrasse überqueren wollte. Ein 70-jähriger Schweizer fuhr mit seinem Hyundai durch den Kreisverkehr („Rössli-Kreisel“) in Richtung Murgenthal, als sich gleichzeitig eine junge Frau auf dem Fussgängerstreifen befand. Die 17-jährige Italienerin wurde erfasst und weggeschleudert.
Mit Verdacht auf schwere Verletzungen wurde die Fussgängerin durch die Ambulanzbesatzung ins Spital eingeliefert.
Eine Patrouille der Regionalpolizei Zofingen fuhr vor Meldungseingang an das Unfallereignis heran und konnte die ersten Massnahmen einleiten.
Der Autofahrer klagte über leichte Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat ein Verfahren eröffnet. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs eingeleitet und nahm dem Autofahrer aus der Region den Führerausweis vorläufig zu Handen der Administrativbehörde ab.
Unfallgeschehen mit Fussgängern
Im Kanton Aargau ereigneten sich im 2018 144 Fussgängerunfälle (davon 70 auf Fussgängerstreifen).
2017: 146 Fussgängerunfälle, davon 75 auf Fussgängerstreifen
2016: 111 Fussgängerunfälle, davon 51 auf Fussgängerstreifen
2015: 145 Fussgängerunfälle, davon 65 auf Fussgängersteifen
2014: 142 Fussgängerunfälle, davon 65 auf Fussgängerstreifen
2013: 150 Fussgängerunfälle, davon 58 auf Fussgängerstreifen
(Quelle: Statistik Aargau)
Tipps
Beim Überqueren einer Strasse: Achten Sie auf herannahende Fahrzeuge, signalisieren Sie klar die Absicht, die Strasse zu überqueren. Überqueren Sie die Strasse nie bei Rot.
Ausserdem nie unmittelbar vor oder hinter einem Tram oder Bus, da der Überblick fehlt. Fussgänger sind bei Nacht für Fahrzeuglenkende schlecht erkennbar. Helle Kleidung und lichtreflektierendes Material machen sie auf grössere Distanz sichtbar.
Fahrzeuglenkende sollten auf ältere Fussgänger besonders Rücksicht nehmen.
(Quelle: bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung)
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau