St.Gallen SG: Klimademo nicht bewilligt – Stadtpolizei erklärt die Gründe
Das Klimakollektiv kritisiert die Stadtpolizei St.Gallen bezüglich einer nicht bewilligten Klimademo für Freitag, 29. November 2019. Es ist richtig, dass ein Gesuch für eine Klimademo am kommenden Freitag abgelehnt wurde.
Dies, da sowohl der gewünschte Startpunkt am Marktplatz sowie auch der Endpunkt der Demo auf dem Gallusplatz bereits mit bewilligten Veranstaltungen belegt sind. Nicht korrekt ist, dass grundsätzlich in der Adventszeit keine Demos in der Innenstadt möglich sein sollen. Bei den Standorten und Routen ist jedoch auf bereits bewilligte Veranstaltungen Rücksicht zu nehmen.
Am Sonntag, 17. November 2019, ging das Gesuch für eine Klimademo am 29. November 2019 online bei der Stadtpolizei ein. Damit wurde die 14-tägige Frist für eine Bewilligungserteilung nicht eingehalten. Diesbezüglich versucht die Stadtpolizei, wenn immer möglich, kulant zu sein. So auch in diesem Fall. Die Rückmeldung erhielten die Klimaaktivisten am Montag, 18. November 2019. Ein Gesuch kann erst geprüft werden, wenn es eingereicht wird. Man kann der Stadtpolizei also nicht eine „kurzfristige Absage“ vorwerfen.
Auch in Adventszeit Demos grundsätzlich möglich
Es wurde seitens Stadtpolizei nie geäussert, dass Demos während der Weihnachtszeit grundsätzlich nicht möglich seien. Aufgrund der vielen bereits bewilligten Aktivitäten, insbesondere am Freitag, 29. November (Weihnachtsmarkt und Bauernmarkt auf dem Marktplatz sowie Jugend-Olympiade auf dem Gallusplatz), war eine Bewilligung des gestellten Gesuches jedoch nicht möglich. Dies wurde der Gesuchstellerin mitgeteilt, worauf diese sich bezüglich einer Kundgebung am Burggraben (stationär) bemühen wollte. Diese sollte weitestgehend auf privatem Grund stattfinden und für den wenigen öffentlichen Raum verzichtete die Stadtpolizei auf eine Bewilligungspflicht.
Stadtpolizei sucht Dialog mit Klimakollektiv
Die Kritik seitens Klimakollektiv zeigt, dass die Stadtpolizei mit der Ablehnung des Gesuches auch proaktiv die Suche nach einer alternativen Route hätte unterstützen müssen, um nicht als „Verhinderin“ wahrgenommen zu werden. Es war nie die Absicht, eine Demo grundsätzlich zu verhindern. Es ist jedoch Rücksicht auf andere bewilligte Veranstaltungen zu nehmen. Konkret sind alternative Standorte und Routen zu prüfen. Die Stadtpolizei hat gestützt auf die Medienmitteilung des Klimakollektives nochmals mit diesen Kontakt aufgenommen und die Bereitschaft signalisiert, bereits für den 29. November eine Bewilligung auszustellen, sofern bezüglich Startpunkt (Marktplatz), Endpunkt (Gallusplatz) und Route ein Kompromiss gefunden wird.
Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Titelbild: Tibor Ritter – shutterstock.com