Kanton St.Gallen: Fahrunfähige und alkoholisierte Verkehrsteilnehmer

In der Zeit zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen (06.02.2020) hat die Kantonspolizei St.Gallen mehrere fahrunfähige oder alkoholisierte Verkehrsteilnehmer angehalten.

Drei Männer mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben. Ein weiterer war ohne gültigen Führerausweis unterwegs.

Bei einer Verkehrskontrolle in Nesslau am Mittwochabend, um 18:15 Uhr, wurde ein 61-jähriger Autofahrer kontrolliert. Die beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen positiven Wert. Der Mann musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Kurz vor 23 Uhr, kontrollierte in Wittenbach eine Patrouille einen 58-jährigen Lieferwagenfahrer. Die durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen positiven Wert. Der Mann musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.

In Au wurde um 22:30 Uhr, eine 32-jährige Autofahrerin kontrolliert. Die Atemalkoholmessung zeigte einen positiven Wert, weshalb der Frau die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt wurde.

Kurze Zeit später beobachteten Grenzwächter wie zwei Personen in einem Auto kurz vor dem Grenzübergang Au die Plätze als Fahrer und Beifahrer tauschten. Bei der Kontrolle durch die Kantonspolizei St.Gallen konnte festgestellt werden, dass der 26-Jährige, welcher das Auto bis kurz vor den Grenzübergang fuhr, in fahrunfähigem Zustand und ohne gültigen Führerausweis unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft verfügte beim Mann die Abnahme einer Blut- und Urinprobe.

Anlässlich einer Verkehrskontrolle auf der Autobahn A1 bei St. Margrethen, kurz nach 1 Uhr, wurde ein 52-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft. Dem Mann wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallens verfügte die Abnahme einer Blut- und Urinprobe beim Mann.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

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