Kanton Aargau: Regierungsrat ruft Notlage wegen Coronavirus aus

Der Regierungsrat hat heute, gestützt auf das Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau, die kantonale Notlage ausgerufen. Er schafft sich damit die Handlungsfreiheit, um die heute vom Bundesrat angeordneten einschneidenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens umsetzen zu können.

Der Regierungsrat setzt die vom Bund im Rahmen der „besonderen Lage“ beschlossenen Anordnungen rasch und situationsgerecht um und verzichtet auf weitergehende Massnahmen auf kantonaler Ebene.

Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung und den sonst Betroffenen für das Bewahren der Ruhe, die Besonnenheit, die Solidarität und das Verständnis im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie und den zur Bewältigung notwendigen Massnahmen.

Der Bundesrat hat heute die „ausserordentliche Lage“ für die Schweiz erklärt. Das konstitutionelle Notstandsrecht erlaubt es dem Bundesrat, landesweit rasch die aus seiner Sicht notwendigen Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie beziehungsweise zum Schutz der Bevölkerung anzuordnen und durchzusetzen.

Der Bundesrat hat heute im Rahmen der „ausserordentlichen Lage“ tiefgreifende und weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Dazu gehören unter anderem das Verbot aller öffentlichen und privaten Veranstaltungen, die Schliessung aller Verkaufsgeschäfte, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren und Schwimmbäder. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten.

„Kantonale Notlage“ ausgerufen, um Massnahmen des Bundesrats umsetzen zu können

Der Regierungsrat hat aufgrund der jüngsten Beschlüsse des Bundesrats gemäss Artikel 3 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau die kantonale Notlage ausgerufen. Dies gibt ihm die notwendige Handlungsfreiheit, die Anordnungen des Bundes umzusetzen. Zum Beispiel um Ressourcen des Zivilschutzes aufzubieten, die notwendigen Erlasse beschliessen oder die Einsatzorganisationen koordinieren zu können.

Der Regierungsrat verzichtet, wie vom Bund gewünscht, auf weitergehende Massnahmen und Anordnungen auf kantonaler Ebene, sofern diese nicht unter den Kantonen abgesprochen und koordiniert erfolgen. Für ihn sind und bleiben die Beschlüsse des Bundesrats massgeblich für die im Kanton Aargau notwendigen Vorkehrungen und Schutzmassnahmen.

Dank an die Bevölkerung für das Bewahren der Ruhe

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die vom Bundesrat beschlossenen und auch im Kanton Aargau umzusetzenden Massnahmen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, die Schulen sowie zahlreiche weitere Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens gravierende und einschneidende Auswirkungen haben.

Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung, dass sie in der jetzigen, für alle schwierigen und herausfordernden Situation die Ruhe bewahrt und im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie Besonnenheit, Solidarität und Verständnis zeigt. Dazu gehört auch der Verzicht auf Hamsterkäufe, zumal die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet bleibt.

Ein spezieller Dank des Regierungsrats ergeht an alle Personen, die im Gesundheitswesen, im Schulwesen sowie in unzähligen andern Bereichen an der Bewältigung der Coronavirus-Epidemie im Kanton Aargau beteiligt sind.

Dringender Appell an über 65-Jährige und Risikopatienten, Verhaltensmassnahmen einzuhalten
Der Regierungsrat unterstützt den dringenden Appell des Bundesrats an die über 65-Jährigen und Risikopatienten (mit Vorerkrankungen), die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) einzuhalten und zuhause zu bleiben. Dies ist sehr wichtig, um vor allem auch Coronavirus-Infektionen mit potenziell schwierigen Verläufen beziehungsweise eine zusätzliche Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.

In diesem Sinne ergeht ein dringender Aufruf des Aargauer Regierungsrats an die über 65-Jährigen und Risikopatienten, sich entsprechend zu verhalten. Jetzt sind Solidarität und Rücksichtnahme gefragt.

Kanton Aargau setzt Massnahmen des Bundesrats konsequent um – offene Fragen werden geklärt

Der Kanton Aargau setzt die vom Bundesrat erlassenen Anordnungen konsequent um. Er wird Kontrollen durchführen und die Massnahmen durchsetzen. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass aufgrund der heutigen Beschlüsse des Bundesrats diverse Detailfragen zur Umsetzung zu klären sind. Er wird diese fortlaufend aufarbeiten und die Betroffenen entsprechend informieren. Die zurzeit verfügbaren Informationsunterlagen auf www.ag.ch/coronavirus werden permanent nachgeführt und aktualisiert.

Massnahmen im Gesundheitswesen – Kinderbetreuung
Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben auch im Kanton Aargau geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Spitäler und Kliniken müssen Massnahmen einleiten, um für die kommenden Wochen genügend Personal zur Verfügung zu haben. Ferien, Kongresse, Weiterbildungen und so weiter sind zu verschieben.

Das Departement Gesundheit und Soziales hat heute Gespräche mit den Kantonsspitälern sowie weiteren Kliniken geführt, um die in den nächsten Tagen zu erwartenden Belastungen des Gesundheitssystems auffangen zu können. Zudem werden zeitnahe Gespräche und Kontakte mit weiteren Gesundheitsdienstleistern erfolgen, um die Funktionsfähigkeit des Aargauer Gesundheitswesens aufrechterhalten zu können.

Die Spitäler und Kliniken müssen im Kanton Aargau sicherstellen, dass ältere und gesundheitlich vorbelastete Personen konsequent geschützt werden. Öffentlich zugängliche Räume wie Restaurants oder Cafeterias sind für Externe zu schliessen. Spital- und Heimbesuche sind verboten beziehungsweise nur noch bei Hospitalisationen von Kindern, von Gebärenden und von Sterbenden zugelassen.

Der Bundesrat regelt in der angepassten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus neu auch die Frage der Kindertagesstätten. Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 19. April 2020.

Im Kanton Aargau gilt nach wie vor die Empfehlung, dass Kindertagesstätten, Tagesfamilien und Dienstleister der familienergänzenden Kinderbetreuung ihre Angebote aufrechterhalten; Spielgruppen fallen nicht unter diese Kategorie; hier empfiehlt der Kanton wie der Verein Aargauer Spielgruppen, den Betrieb vorübergehend einzustellen.

Informationen zum Schulwesen

Am vergangenen Freitag beschloss das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), die Schulpflicht ab Montag 16. März 2020 an der Volksschule als Sofortmassnahme vorläufig bis am 4. April aufzuheben, damit sich die Schulen in einer ersten Phase auf die Sicherstellung eines Betreuungsangebots konzentrieren konnten. Dies für Eltern, die aus beruflichen Gründen dringend darauf angewiesen sind.

In einer zweiten Phase können die Schulen beziehungsweise die Lehrpersonen den Kindern und Jugendlichen ab sofort bis zu den Frühlingsferien Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen und auch Aufträge erteilen, sofern sie über die entsprechenden Möglichkeiten und Personalressourcen verfügen. Die Aufgaben und Aufträge sollen dem Üben und Festigen des bisherigen Schulstoffs dienen. Es findet jedoch weiterhin kein systematischer Unterricht nach Lehrplan statt; es werden keine Prüfungen geschrieben oder Noten vergeben.

Aufgrund der sich täglich verschärfenden Lage ist nicht auszuschliessen, dass das Verbot zu Präsenzunterricht über die Frühlingsferien hinaus verlängert werden muss. Falls der Unterricht in den Schulen auch nach den Frühlingsferien verboten bleibt, ist ab dem 20. April in einer dritten Phase der Unterricht nach Lehrplan wiederaufzunehmen, und zwar in Form von „Fernunterricht“. Dafür wird das Departement BKS unter Einbezug der Schulverbände zeitgerecht entsprechende Rahmenbedingungen festlegen und Umsetzungshilfen bereitstellen.

Informationen zur Wirtschaft

Auch die Aargauer Wirtschaft ist von den Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie stark betroffen. Die Lage ist für verschiedene Branchen (Gastronomie, Veranstaltungsorganisation, Kulturbereich und so weiter) dramatisch. Kurzarbeit wird hier alleine nicht ausreichen. Es braucht zusätzliche Unterstützungen. Zunehmend verschärft sich die Situation auch generell bei den Konsumausgaben sowie – aufgrund der heute angeordneten Massnahmen – in weiteren Wirtschaftsbereichen.

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund bereits beschlossenen Massnahmen im Bereich Kurzarbeit (Karenzfrist, administrative Entlastungen). Wichtig ist im Bereich Kurzarbeit die möglichst rasche Ausdehnung auf Temporärangestellte. Auch ist zu prüfen, wie Kleinunternehmer, die ungeachtet der Rechtsform ihrer Firma als Selbstständige gelten und deshalb keine Ansprüche geltend machen können, unterstützt werden können. Generell wird allseits ein unkompliziertes Vorgehen erwartet.

Zentral ist die Rolle der Banken. Der Regierungsrat erwartet von den Banken eine grosszügige Aufrechterhaltung der bestehenden Kreditlimiten und bei Bedarf deren Ausdehnung, damit die Liquidität während der Dauer der behördlichen Einschränkungen aufrechterhalten werden kann. Er hat die wichtigsten, im Kanton Aargau tätigen Banken zu einem Runden Tisch eingeladen.

Der Regierungsrat wird im Laufe der Woche über spezifische Massnahmen zur Unterstützung der Aargauer Wirtschaft informieren, unter anderem auch allfällige befristete steuerliche Entlastungsmassnahmen (zum Beispiel im Steuerbereich).

Rechtsstillstand prüfen

Der Regierungsrat erwartet vom Bundesrat, dass gestützt auf Art. 62 SchKG ein Rechtsstillstand im Bereich der Zwangsvollstreckung geprüft wird. Im Hinblick auf eine anstehende Reduktion der staatlichen Tätigkeiten ist generell auch im weiteren Bereich des Zivilprozessrechts und des Strafrechts wie auch für Verwaltungsverfahren die Frage eines allgemeinen Rechtsstillstands (Aussetzen von Fristen) per Notrecht zu prüfen.

Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs

Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass verschiedene Anbieter Einschränkungen des Angebots im öffentlichen Verkehr (öV) in Erwägung ziehen oder bereits vollzogen haben. Der Regierungsrat plädiert auch hier für ein koordiniertes, mit Bund und Kanton abgesprochenes Vorgehen. Es muss verhindert werden, dass allfällige Massnahmen zum Beispiel jene Bereiche beeinträchtigen, die für die Bewältigung der Coronavirus-Situation funktionieren müssen.

Aktuelle Lage Kanton Aargau

Im Kanton Aargau wurden bisher 52 Infektionsfälle Coronavirus registriert; zwei Personen sind hospitalisiert. Bisher haben 153 Betriebe ein Gesuch um Kurzarbeit eingereicht (davon betroffen sind 2000 Personen).

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

Umfassende Informationen zum neuartigen Coronavirus (COVID-19) sind auf der Webseite des BAG zu finden:

www.bag.admin.ch/neues-coronavirus

Unter anderem die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:

  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel;
  • Hände schütteln vermeiden;
  • Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge;
  • Kontakt zu Personen mit Husten- und Schnupfen-Symptomen meiden;
  • Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet;
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation;
  • Abstand halten.

Das BAG hat eine Telefon-Infoline für Fragen zum Coronavirus eingerichtet: +41 58 463 00 00, täglich 24 Stunden

Das Informationsbedürfnis ist aktuell sehr gross, es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Notfall- und Beratungstelefon Coronavirus des Aargauischen Ärzteverbandes
Der Aargauische Ärzteverband betreibt für medizinische Notfälle beziehungsweise dringende medizinische Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus, eine Telefonnummer: 0900 401 501. Die Bevölkerung ist gebeten, die Nummer nur in effektiven medizinischen Notfällen zu benutzen beziehungsweise wenn keine Informationen auf den Webseiten der Behörden gefunden werden können.

Mailadresse für Fragen betreffend den Kanton Aargau

Informationen zum Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus zu finden.

Für Fragen rund um das Coronavirus (COVID-19), die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine Mailadresse eingerichtet: coronavirus@ag.ch

 

Quelle: Staatskanzlei Kanton Aargau
Titelbild:

Für Aargau

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