Kanton Freiburg: Massnahmen gegen Coronavirus - 61 Personen angezeigt
Die Kantonspolizei hat bereits 61 Personen angezeigt, die gegen die Massnahmen der Behörden verstossen haben
Die Massnahmen unserer Behörden werden im Allgemeinen von der Bevölkerung respektiert. Allerdings sind bereits 61 Personen wegen Verletzung dieser Auflagen gebüsst worden. Die Kantonspolizei ist auch besonders wachsam in Bezug auf die Kriminalität. Ausserdem hat sie aufgrund von Verkehrsunfällen, die das Rettungspersonal unnötig überlasten, die Zahl der Verkehrskontrollen erhöht.
Nach den Beschlüssen des Bundesrates vor zwei Wochen hat die Kantonspolizei Freiburg die Präsenz von Polizeibeamten im ganzen Kanton verstärkt, um die Massnahmen strikt anzuwenden und gleichzeitig den Dialog mit der Bevölkerung zu suchen. An sonnigen Tagen wurde besonderes Augenmerk auf Orte gelegt, an denen viele Leute spazieren gingen. Im Grossen und Ganzen werden die Massnahmen von den meisten Menschen respektiert, obwohl in Zusammenarbeit mit den Gemeinden einige Parks oder öffentliche Gärten eingezäunt werden mussten, um unangemessene Zusammenkünfte zu vermeiden.
Bis heute wurden 61 Unbekümmerte gebüsst, weil sie gegen die Massnahmen des Bundes verstossen haben, wie z.B. nicht eingehaltene Abstände und Versammlungen von mehr als 5 Personen.
Die Kantonspolizei ist auch besonders wachsam gegenüber der „gewöhnlichen“ Kriminalität und achtet unter anderem auch auf Phänomene der Cyberkriminalität (z.B. in sozialen Netzwerken).
Es wurde ein Rückgang des Strassenverkehrs festgestellt. Dennoch setzt die Kantonspolizei ihre tägliche Arbeit fort, insbesondere auch mit Verkehrskontrollen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, körperliche Verfassung der Fahrer), um Verkehrsunfälle und somit eine unnötige Überlastung der Rettungsdienste, allen voran der Gesundheitsdienste, zu vermeiden.
Die Kantonspolizei Freiburg garantiert die strikte Kontrolle der verordneten Massnahmen und lädt die Bevölkerung ein, folgende Empfehlungen zu befolgen:
Empfehlungen
• Unterlassen Sie unnötiges Reisen
• Befolgen Sie strikte die Empfehlungen und Anweisungen der Behörden
• Vermeiden Sie Aktivitäten, die im Falle eines Unfalls erhebliche Rettungsressourcen erfordern
Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg