Kontrollen der WSP führten zu mehreren Anzeigen
Brake. Durch Beamte der Wasserschutzpolizei Brake wurden am Gründonnerstag im Bereich Eckwarderhörne auf der Wasserfläche der Jade drei 35 jährige Kitesurfer festgestellt, die dort verbotswidrig dem Kitesport nachgingen.
Der Bereich ist deutlich als sogenannte Zwischenzone ausgewiesen und das „Kiten“ mittels Zusatzschild für Jedermann ersichtlich verboten.
Grundsätzlich ist nach dem Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer das „Kiten“ überall im Nationalpark verboten und nur in speziell ausgewiesenen Kitesurfzonen erlaubt. Im Rahmen der Personalienfeststellung fiel den Beamten weiterhin auf, dass zwei der Kitesurfer aus dem Stadtgebiet Nordenham kamen und somit der aktuell gültigen „Allgemeinverfügung des Landkreises Wesermarsch zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie“ zuwiderhandelten. Für das Gebiet der Gemeinde Butjadingen, u.a. der Strände Tossens und Eckwarderhörne ist das Betreten nur Personen erlaubt, die ihren Erstwohnsitz im Gebiet der Gemeinde Butjadingen haben. Dieses Verbot war für die Kitesurfer durch ein Hinweisschild am Weidezauntor vor dem sie ihre PKW abgestellt hatten und durch das sie zum Strand gekommen sind, ersichtlich. Auf die beiden Nordenhamer kommt deshalb eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu, über ein Bußgeld hat der Landkreis Wesermarsch zu entscheiden. Gegen alle drei Kitesurfer werden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des verbotswidrigen Kitesurfens gefertigt. Über die Bußgelder hat die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer zu entscheiden. Die Wasserschutzpolizei wird in den Küstenbereichen auch an den Osterfeiertagen verstärkt die Einhaltung der Allgemeinverfügung anlässlich der Corona-Pandemie überwachen und Kontrollen durchführen.
Quelle: Wasserschutzpolizeiinspektion
Bildquelle: Wasserschutzpolizeiinspektion