Kanton Aargau: Regierungsrat begrüsst Beschlüsse zur zweiten Lockerungsphase
Der Regierungsrat begrüsst die gestrigen Beschlüsse des Bundesrats zur zweiten Lockerungsphase der Schutzmassnahmen ab dem 11. Mai 2020. Damit sind unter Auflagen nun auch Aktivitäten in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Sport möglich.
Der Regierungsrat appelliert an die Verantwortung beziehungsweise Eigenverantwortung der Betriebe und Anbieter sowie der sie nutzenden Personen, die Schutzanordnungen und -empfehlungen strikte einzuhalten. Die Task Force Coronavirus analysiert die Sonderverordnungs-Beschlüsse des Bundesrats und wird Mitte nächste Woche über die Auswirkungen auf den Kanton Aargau informieren.
„Der Regierungsrat begrüsst die gestern vom Bundesrat gefassten und bekannt gegebenen Beschlüsse zur zweiten Lockerungsphase der Schutzmassnahmen“, erklärt Landammann Markus Dieth, der zusammen mit Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati und Staatsschreiberin Vincenza Trivigno den regierungsrätlichen Koordinations- und Steuerungsausschuss leitet: „Es ist wichtig und richtig, dass nun auch Gastronomie- und Kulturbetriebe mit gewissen Einschränkungen und Auflagen wiedereröffnen können und in vermehrtem Masse Sportaktivitäten möglich sind.“
Landammann Dieth appelliert erneut im Namen des Gesamtregierungsrats an Unternehmen, Veranstalter, Dienstleister, die Schutzkonzepte und -massnahmen konsequent umzusetzen; genauso wichtig sei die Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer, der Kundschaft, des Publikums, die Anordnungen und Empfehlungen strikte zu befolgen. „Wir müssen unter allen Umständen eine zweite Infektionswelle zu verhindern versuchen“, betont Dieth, „eine solche hätte wohl noch gravierendere Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie erneut drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Folge.“
Task Force analysiert zusammen mit den Departementen die Auswirkungen auf den Kanton Aargau
Die vom Regierungsrat zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie-Folgen eingesetzte Task Force analysiert zusammen mit den Fachleuten der Departemente die Sonderverordnungs-Beschlüsse des Bundesrats und bereitet deren Umsetzung vor. Die Erkenntnisse fliessen dann in die kantonalen Umsetzungs- und Kontrollkonzepte und -massnahmen ein. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die vom Bund jeweils nachgelieferten Erläuterungen zu den Verordnungsanpassungen.
Im konkreten Fall vom 11. Mai 2020 geht es unter anderem um die Analyse, welche Betriebe und Bereiche unter welchen Bedingungen (Vorgaben, Richtlinien, Empfehlungen und so weiter) wiedereröffnen beziehungsweise ihre Aktivitäten wiederaufnehmen können.
Für Bund und Kantone besteht die Herausforderung darin, dass meistens nicht alles sofort bis ins letzte Detail geregelt werden kann und oft auch Ermessenspielräume bestehen; insbesondere bei Spezialfragen und Sonderfällen. Durch Erfahrungen in der Umsetzung bildet sich dann jeweils eine Praxis heraus.
Kanton informiert Mitte nächster Woche über die Umsetzung der zweiten Lockerungsphase im Aargau
Auch im Zusammenhang mit der zweiten Lockerungsphase vom 11. Mai 2020 gibt es wiederum einen hohen Informations- und Kommunikationsbedarf; insbesondere auch in den Bereichen Schule, Kultur und Sport.
Der Kanton informiert – wenn möglich – die betroffenen Zielgruppen direkt sowie über die allgemeinen Kommunikationskanäle. Auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus werden die Informationen zu den angepassten Verordnungen des Bundesrats fortlaufend aktualisiert. Für Fragen und Informationen, die auf diesem Weg nicht zu finden sind, kann die E-Mail-Adresse coronavirus@ag.ch kontaktiert werden.
Zudem ist für Mitte nächste Woche eine Medienkonferenz zur Umsetzung des zweiten Lockerungsschrittes vom 11. Mai 2020 geplant.
Quelle: Kanton Aargau
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