Sozialleistungsbetrug durch Österreicher aufgeflogen
Innsbruck. Ein 57-jähriger österreichischer Staatsangehöriger, der bereits im Jahre 1995 auswanderte, ist verdächtig in der Zeit zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.01.2020 widerrechtlich Sozialleistungen im unteren fünfstelligen Eurobereich erschlichen zu haben, indem er die auszahlende Stelle vorsätzlich über seinen tatsächlichen Aufenthalt täuschte und Fragebögen falsch ausfüllte.
Ebenfalls ist er verdächtig im Jahre 2012 durch aktive Täuschungshandlungen gegenüber der Behörde für seine beiden im Ausland geborenen und auch dort wohnhaften Kinder widerrechtlich Familienbeihilfe bezogen zu haben.
Diese Auszahlung wurde nach zwei Monaten eingestellt, da der 57-Jährige nach weiteren Überprüfungen seitens der Behörde seine Angaben redigierte. Der Behörde entstand in diesem Fall ein Schaden im unteren vierstelligen Eurobetrag.
Quelle: LPD Tirol
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