Kanton Aargau: Kommission befürwortet Revision des Polizeigesetzes

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmt der Änderung des Gesetzes über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz) mit grosser Mehrheit zu.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an ihren Sitzungen vom 20. April und 27. Mai 2020 der Revision des Polizeigesetzes mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Befürchtungen zu den verbesserten Handlungsinstrumenten der Polizei beim Bedrohungsmanagements, dem Polizeigewahrsam, der präventiven Observation, der präventiven verdeckten Fahndung, der präventiven verdeckten Ermittlung, oder gegenüber dem Vermummungsverbot wurden ausdiskutiert. Bei der präventiven Observation wurde eine Anpassung wegen des Bundesgerichtsurteils zum Berner Polizeigesetz vorgenommen.

Straftaten verhindern, nicht bloss abklären

Das Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit wurde am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt und ist seither nur punktuell angepasst worden. Obwohl es sich in der Praxis grundsätzlich bewährt hat, hat sich in einigen Themenbereichen gezeigt, dass die Voraussetzungen und der Rahmen des polizeilichen Handelns zu wenig klar geregelt und die geltende Praxis rechtlich nicht umfassend abgestützt sind.

Die moderne Polizeiarbeit soll vor allem Straftaten verhindern und nicht bloss nachträglich abklären. Bei den dafür erforderlichen Instrumenten sind aber das Grundrecht der persönlichen Freiheit und das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Auch soll der Rechtsschutz bei polizeilichen Massnahmen verbessert werden, und der aufgrund des übergeordnetes Rechts, der höchstrichterliche Rechtsprechung und der diversen parlamentarischen Vorstösse entstandene Handlungsbedarf soll mit den vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden.

Die Vorlage wird voraussichtlich im Juni 2020 im Grossen Rat behandelt.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Symbolbild © Aleks_Shutter – shutterstock.com

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