Stadt Zürich ZH: Verfahren gegen Einbrecherbande kurz vor dem Abschluss
Nach einem aufwändigen Ermittlungsverfahren konnten die Stadtpolizei Zürich, die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und die Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt einer 14-köpfigen Gruppierung mehr als 70 Delikte, mehrheitlich Einbruchdiebstähle, nachweisen.
Am frühen Morgen des 15. März 2019 verhaftete die Stadtpolizei Zürich im Kreis 4 einen Mann, der zuvor einem anderen das Portemonnaie aus der Hand gerissen hatte. Im Zuge der Abklärungen zu diesem Delikt und der Spurensicherung zeigte sich, dass der Verhaftete, damals 18-jährige Mann, für weitere Delikte, namentlich Einbruchdiebstähle, in Frage kam.
Die durch die Fachgruppe Einbruchdiebstahl der Stadtpolizei Zürich, die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und die Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt getätigten Ermittlungen zeigten rasch, dass es sich beim Verhafteten nicht um einen Einzeltäter handelte, sondern dass mehrere Personen, in jeweils unterschiedlicher Zusammensetzung, Delikte begangen hatten. Mit verschiedenen aufwändigen Ermittlungshandlungen sowie der Durchführung von mehr als 80 polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen liess sich in der Voruntersuchung gegen 14 Personen im Alter von 17 bis 33 Jahren der Verdacht auf die Begehung von mehr als 70 Delikten in unterschiedlicher Konstellation erhärten. Neben 44 Einbruch- respektive Einschleichdiebstählen, die in der Zeit zwischen dem 10. Februar 2019 und dem 1. September 2019 in den Kantonen Zürich, Aargau und Thurgau begangen wurden, wurde unter anderem auch wegen Erpressung, Raub, Betrug, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Strassenverkehrsdelikten ermittelt.
Der Deliktsbetrag beträgt rund 760’000 Franken, wobei vorwiegend Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte, Werkzeuge und CBD-Marihuana entwendet wurden. Unter anderem anlässlich eines Einbruchdiebstahls vom 7. April 2019 in eine CBD-Marihuanaplantage in Schönenberg an der Thur. Dabei wurde die Täterschaft auf Video aufgezeichnet und das Video in diversen Medien verbreitet. Der Sachschaden im Zusammenhang mit den begangenen Delikten beläuft sich auf ca. 75’000 Franken.
Das Vorverfahren steht vor dem Abschluss. Gegen acht Personen wird demnächst Anklage beim Bezirksgericht Zürich erhoben. Zwei Verfahren sind bereits mit Strafbefehl abgeschlossen, vier Verfahren sind noch pendent. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Quelle: Stadtpolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild / Stadtpolizei Zürich