Zöllner stellen über 5000 kg geschmuggelten Wasserpfeifentabak sicher
Rosenheim, Bad Reichenhall. Die sensationelle Menge von 5267 kg unversteuerten Wasserpfeifentabak entdeckten Zöllner des Zollamtes Bad Reichenhall – Autobahn in einem türkischen LKW unter einer Tarnladung. Nach den Frachtpapieren sollte der Sattelschlepper unter anderem Zitronen- und Paprikasoße geladen haben.
Doch als ein Zollbeamter bei der Kontrolle im Rahmen der zollrechtlichen Warenabfertigung einen Zitronensoße-Karton öffnete, kamen stattdessen eingeschweißte Beutel mit Wasserpfeifentabak zum Vorschein.
Daraufhin wurde der Auflieger mit seiner Ladung in der Überholungshalle genauer unter die Lupe genommen. Nachdem die oberste Schicht der Kartons, welche tatsächlich die aufgedruckten Waren enthielten, abgeladen war, entdeckten die Zöllner, dass der Rest der Ladung ausschließlich aus unversteuertem Wasserpfeifentabak bestand. Nach dem Durchzählen sämtlicher 1- Kilogramm Beutel und Dosen stand das beeindruckende Endergebnis fest: Insgesamt 5267 Kilogramm geschmuggelten unversteuerten Wasserpfeifentabak konnten die Zollbeamten sicherstellen.
Gegen den Fahrer des LKWs wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Tabaksteuerhinterziehung eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt München. Der verhinderte Steuerschaden beläuft auf etwa 126.000 Euro Tabaksteuer.
Zum Schluss fanden die Zöllner auch noch 167 Packungen mit Waschmittel eines namhaften Herstellers, welches allerdings laut Aufmachung ausschließlich für den türkischen Markt produziert worden war. Wird es stattdessen illegal in die Europäische Union zum Zweck der Verkaufs eingeführt, handelt es sich um einen verbotenen sogenannten Parallelimport. Auch dafür wird sich der Einführer verantworten müssen.
Zusatzinformation Wasserpfeifentabak: Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer und darf erst verkauft werden, wenn die Tabaksteuer entrichtet wurde. Als Nachweis, dass die Tabaksteuer gezahlt wurde, sind an den Verpackungen Steuerzeichen anzubringen. Die Höhe der Tabaksteuer ist abhängig von dem Verkaufspreis, beträgt aber mindestens 22 Euro pro Kilogramm. Der Händler hat darauf zu achten, dass die Steuerzeichen angebracht wurden und er hat sie unversehrt zu erhalten. Ein Verkauf von Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen oder mit bereits verletzten Steuerzeichen ist nicht erlaubt. Wer Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderolen kauft, begeht Steuerhehlerei.
Zusatzinformation Parallelimport: Als Parallelimport oder Grauimport bezeichnet man Waren, die mit Zustimmung eines Rechtsinhabers hergestellt wurden (es handelt sich also um Originalprodukte), jedoch ohne dessen Zustimmung in der Europäischen Union oder den Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) auf den Markt gebracht werden (zum Beispiel Spielekonsolen, welche ausschließlich für den Markt in Hongkong produziert wurden).
Quelle: Hauptzollamt Rosenheim
Bildquelle: Hauptzollamt Rosenheim