Unzulässiger Traktortransport gestoppt

Haiger. Der Regionale Verkehrsdienst Lahn-Dill musste am Mittwoch, 22 Juli in Haiger einen Traktortransport stoppen und an Ort und Stelle beenden, weil die Ladung die zulässige Fahrzeugbreite des Transporters überschritt und der Fahrer keine Sondererlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung hatte.

Aufgefallen war der Transporter, weil einer der breiten Traktoren von hinten zu sehen war und weil sich die Seitenplanen des Anhängers von vorne bis hinten ausbeulten.

Die Polizei leitete gegen das verantwortliche Unternehmen ein sogenanntes Verfallverfahren (Verfahren wegen des geldwerten Vorteils aufgrund des unzulässigen Transports) ein und untersagte die Weiterfahrt. Der Unternehmer muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu ca. 2600 Euro rechnen.


Transporter mit offener Rückseite und sichtbarem Traktor

 

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen – Pressestelle Lahn – Dill
Bildquelle: Polizeipräsidium Mittelhessen – Pressestelle Lahn – Dill

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