Kanton JU: Polizeihund wegen Bissen eingeschläfert
Die oben aufgeführten kantonalen Dienststellen berichten, dass die Polizeileitung im Fall eines Polizeihundes, der ausserhalb des Polizeidienstes gebissen hatte, nach Kenntnis der Fakten sofort die Entscheidung traf, den Hund einzuschläfern.
Nach einer von der CSAS in Auftrag gegebenen Verhaltensstudie des Tieres wurde festgestellt, dass das fragliche Tier eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnte.
Angesichts dieser Situation beschlossen der Hundeführer und Besitzer dieses Hundes, ihn einschläfern zu lassen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass in den Schlussfolgerungen des Tierverhaltensspezialisten die Fähigkeiten des Hundeführers in keiner Weise in Frage gestellt wurden.
Quelle: Kantonspolizei Jura
Titelbild: Symbolbild / antonspolizei Jura