Raum Locarno TI: Glücksspiel-Razzia - acht Personen angezeigt
Die Kantonspolizei teilt mit, dass in den letzten Tagen nach einigen Meldungen in einigen öffentlichen Einrichtungen im Raum Locarno eine Kontrollaktion durchgeführt wurde.
Dieselbe Operation hat das Vorhandensein illegaler Glücksspielpraktiken in sieben Einrichtungen aufgedeckt.
Dies geschah mit Hilfe genehmigter Geschicklichkeitsgeräte, aber mit der nach den kantonalen Vorschriften nicht erlaubten Möglichkeit, in bar zu bezahlen. Insgesamt wurden acht Personen wegen Verstössen gegen das Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes über den ambulanten Handel und das Bundesgesetz über das Glücksspiel und die Spielbanken angezeigt. Darüber hinaus wurden drei Geräte beschlagnahmt. Weitere Überprüfungen der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über Geld- oder andere einträgliche Ausrüstungsgegenstände werden in den kommenden Tagen auf der Grundlage der Ergebnisse der bisher durchgeführten Kontrollen beurteilt.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Gesetz des Kantons Tessin den Betrieb von Spielautomaten auf dem gesamten Gebiet des Kantons Tessin mit Bargeld, Gutscheinen jeder Art oder Wertmarken, die in Bargeld, Waren oder Gutscheine jeder Art umgetauscht werden können, verbietet. Gegenwärtig können in Restaurants und Spielsalons in unserem Kanton Spielautomaten zum Jonglieren angeboten werden, vorausgesetzt, dass die Gewinne nicht in Bargeld, Gutscheinen jeglicher Art oder Wertmarken, die in Bargeld oder Waren umgetauscht werden können, vergütet werden.
Quelle: Kantonspolizei Tessin
Titelbild: Kantonspolizei Tessin